Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht in Aachen

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service Kanzlei

Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht in Aachen

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service Kanzlei

Eine Festnahme in und um Aachen ist aufgrund der sich überschneidenden Zuständigkeiten am Dreiländereck nicht nur recht häufig, sondern auch rechtlich problematisch. Die zusammenlaufenden Grenzen zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien führen regelmäßig zu grenzüberschreitenden Sachverhalten und Ermittlungen. Hierbei handelt es sich oftmals um rechtlich äußerst komplexe Fälle, bei denen am Ende nicht ganz klar ist, in welcher Rechtsordnung sie zu verorten sind.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Verteidigung an – sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren, soweit letzteres nicht vermieden werden kann. Unser Team für Strafrecht vereint erfahrene Strafverteidiger, darunter solche mit Erfahrung als ehemaliger Staatsanwalt. Ihre Vertrautheit im Umgang mit den beteiligten Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Strafvollzugsanstalten – insbesondere mit der JVA Aachen und dem Landgericht Aachen – ist stets von großem Vorteil, wenn es um die Vertretung von Strafrechtsfällen im Großraum Aachen geht. In dieser für Betroffene und ihre Angehörigen so belastenden Zeit sorgen wir für die benötigte Klarheit und Rechtssicherheit, damit unberechtigte Sorgen über die drohenden Rechtsfolgen vermieden werden können.

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Unsere Dienstleistungen

Beratung im Ermittlungsverfahren | Untersuchungshaft

Festnahme in Aachen: Beantragung einer Haftprüfung

Bei Verdächtigen, die an der Grenze zum Dreiländereck bzw. direkt am Flughafen Maastricht Aachen festgenommen wurden, kommt es regelmäßig zu einer Überführung in die Justizvollzugsanstalt Aachen, mit der unsere Kanzlei seit langem vernetzt ist. Bei einer Festnahme bzw. Ingewahrsamnahme aufgrund einer Straftat überprüfen wir sorgfältig die Rechtsgrundlage und stellen – sollten Ihre Rechte als Angeschuldigte:r verletzt worden sein – umgehend einen Antrag auf Haftprüfung.

Um eine Freilassung zu erwirken, ist prinzipiell eine gründliche Akteneinsicht durch den beauftragten Strafverteidiger erforderlich. Nur so lassen sich die Erfolgsaussichten einer Haftprüfung zuverlässig einschätzen. Daher empfiehlt es sich in einer solchen Situation, umgehend nach Erhalt des Haftbefehls einen erfahrenen Strafverteidiger zurate zu ziehen, um eine möglichst baldige Freilassung zu ermöglichen.

Gerne beraten Sie unsere Strafverteidiger über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen bei einer Festnahme und erläutern Ihnen neben der Haftprüfung die Möglichkeit der Einlegung einer Haftbeschwerde. Bei eventuellen Fragen stehen wir Ihnen als Strafverteidiger in Aachen gerne zur Verfügung.

Erste Schritte für eine erfolgreiche Strafverteidigung

Der Vorwurf einer Straftat stellt für die Betroffenen regelmäßig eine enorme juristische und emotionale Belastung dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen in einer solchen Situation nicht selten weitreichende Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben. Um all diesen Gefahren zu begegnen, ist es für eine effiziente und ganzheitliche Strafverteidigung stets vonnöten, über den eigentlichen Kernbereich des Strafrechts hinauszublicken.

So bemühen sich unsere Strafverteidiger bereits im Ermittlungsverfahren, einen Verfahrensabschluss zu erwirken, damit es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung und damit einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Gerade bei Persönlichkeiten öffentlichen Lebens – insbesondere bei Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten – ist ein öffentliches Strafverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, um einer negativen Berichterstattung keinen Raum zu bieten. In solchen Fällen steht eine rasche und diskrete Erledigung der Angelegenheit für uns an erster Stelle.

Lässt sich eine Anklageerhebung dennoch nicht vermeiden, übernehmen wir selbstverständlich ihre Vertretung vor Gericht – sowohl in der Hauptverhandlung als auch in einem gegebenenfalls erforderlichen Rechtsmittelverfahren.

Unser Rechtsbeistand umfasst selbstverständlich auch die persönliche Betreuung im Falle einer Haft: Um eine effiziente Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren zu gewährleisten, erstatten unsere Anwälte inhaftierten Mandanten regelmäßig Besuche. Dabei erarbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine passgenau auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, um eine möglichst günstige Perspektive für Ihren Prozess zu schaffen. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihnen umgehend die uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt wird, damit Sie sich ein Bild von dem Ihnen zu Lasten gelegten Straftatbestand, der aktuellen Beweislage und Ihren Chancen auf Freispruch machen können. Ferner überprüfen wir, dass die Beweissicherung fehlerfrei abläuft. Wir sprechen mit Ihnen genau ab, welche Zeugen und Sachverständigen hinzugezogen werden sollten, um Ihre rechtliche Position zu stärken. Als Full-Service-Kanzlei ist es unser oberstes Ziel, Sie zielsicher durch das ganze Strafverfahren zu begleiten und die einhergehende emotionale Belastung für Sie und Ihre Angehörigen aufs Minimum zu reduzieren.

Auslieferungsverfahren | Haftbefehl aus Belgien bzw. den Niederlanden

Bei grenzüberschreitenden Straftaten, die im Dreiländereck begangen wurden, besteht hohes Risiko, an Belgien bzw. die Niederlande ausgeliefert zu werden. Ganz gleich, ob es sich um einen Europäischen/Internationalen Haftbefehl oder eine Interpol Red Notice handelt – unser Team kann Ihnen einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand gewährleisten und die entsprechenden Rechtsmittel zur Abwehr einer solchen Maßnahme ergreifen.

Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Auslieferungsbehörden, um Sie in dieser für Sie so emotional belastenden Zeit gezielt vertreten zu können. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

Schlun & Elseven: Wie unsere Strafverteidiger arbeiten

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung bedarf es stets eines Rechtsbeistands, der sich sowohl durch hohe Fachkompetenz als auch besonders fundierte Kenntnis der lokalen Rechtspraxis auszeichnet. Nur auf diese Weise können Mandanten verlässliche Informationen sowohl bezüglich des allgemeinen als auch des spezifischen Vorgehens in Strafprozessen gewährleistet werden.

Unabhängig davon, ob es sich in ihrem Fall um ein “Kavaliersdelikt” oder großes, aufsehenerregendes Verfahren handelt – unsere Strafverteidiger setzen sich mit dem nötigen Engagement für die Rechte unserer Mandanten ein. Dabei liegt uns die individuelle Betreuung und Vertrauen besonders am Herzen: Auch wenn jeder Fall seine individuellen Besonderheiten aufweist, setzt jede erfolgreiche Strafverteidigung beidseitiges Vertrauen und vollkommene Transparenz voraus. Unsere Anwälte bemühen sich bereits im Vorfeld, durch eine sorgfältig erarbeitete Stellungnahme und geschicktes Verhandeln die Einstellung des Strafverfahrens zu erwirken, damit Ihnen die emotional belastende Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

Sollte sich dennoch ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lassen, sind wir imstande, unseren Mandanten die bestmögliche Strafverteidigung zu bieten, die auf professioneller und detailorientierter Arbeit basiert und alle für Ihre Entlastung essenziellen Fakten und Sichtweisen berücksichtigt. Um eine möglichst günstige Beweislage zu schaffen, greifen wir bei Bedarf auf ein weitreichendes Netzwerk zurück, das aus renommierten IT-Spezialisten, Kriminologen, Detekteien und Sachverständigen besteht. Unsere Anwälte verstehen es, alle zur Verfügung stehenden strafprozessualen und rechtlichen Mittel mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen einzusetzen, um unsere Mandanten vor gerichtlichen Fehlentscheidungen zu bewahren.

Rechtliche Unterstützung bei einer polizeilichen Vorladung bei Aachen

Eine Aufforderung, sich einer Befragung auf der polizeilichen Dienststelle zu unterziehen, kann überaus verunsichernd sein – zumal ohne anwaltlichen Beistand die erforderliche Transparenz im Befragungsprozess nicht gewährleistet bleibt. So stellt sich beispielsweise direkt zu Beginn der Aufforderung die Frage nach dem Aussageverweigerungsrecht/Schweigerecht bzw. den Konsequenzen bestimmter Aussagen, die im Zweifelsfall gegen Sie verwendet werden könnten. Seien Sie direkt zu Beginn der Vorladung bestens vorbereitet und überlassen Sie Ihre Rechte als Beschuldigte(r) nicht dem Zufall. Schlun & Elseven kann Sie rechtzeitig, noch bevor eine überstürzte Aussage getätigt wird, über alle entscheidenden Punkte aufklären und Ihnen damit die bestmögliche Ausgangsposition für eine erfolgreiche Strafverteidigung ermöglichen.

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Praxisgruppe für Strafrecht

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt für Strafrecht

Thorsten Weckenbrock

Rechtsanwalt für Strafrecht

Josefine Roderigo

Rechtsanwältin für Strafrecht

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Rackow

Senior Legal Advisor

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