Rechtsbeistand bei deutsch-britischen Scheidungen

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Rechtsbeistand bei deutsch-britischen Scheidungen

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Scheidungen mit grenzüberschreitendem Bezug stellen neben der emotionalen Belastung auch eine erhebliche juristische Herausforderung dar. Sei es die Durchführung eines Versorgungsausgleichs, die Aufteilung ausländischer Vermögenswerte oder die Regelung umgangs-, sorge– und unterhaltsrechtlicher Anliegen – die enorme Komplexität, der sich hier stellenden Fragen kann Nicht-Juristen schnell überfordern.

In diesem Kontext bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an – sowohl für britische Paare, die in Deutschland leben oder in Deutschland geheiratet haben, als auch solche mit anderen familiären Verbindungen zu Deutschland. Unsere Anwälte verfügen über fundiertes Fachwissen im deutsch-britischen Scheidungsrecht, langjährige Erfahrung in der Mandantenbetreuung und das notwendige Einfühlungsvermögen, um Sie in dieser emotional fordernden Situation zu unterstützen. Ganz gleich, mit welchen Anliegen Sie sich an uns wenden – wir stehen fest an Ihrer Seite, um Ihre Rechte und Interessen schnell und effektiv durchzusetzen.

Unsere Dienstleistungen bieten wir sowohl in deutscher wie auch englischer Sprache an.

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Rechtsbeistand im Familienrecht

Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht
  • Beschaffung notwendiger Unterlagen und Auskünfte aus dem Ausland
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • Steueroptimierte Vermögensaufteilung
  • Klärung aller umgangs-, sorge– und unterhaltsrechtlichen Fragen

  • Klärung aller rentenversicherungsrechtlichen Ansprüche
  • Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche und Forderungen
  • Außergerichtliche Einigung

Expertise
  • Auskunftspflicht und Auskunftsanspruch der Ehepartner in Bezug auf Vermögen
  • Ehevertrag | Scheidungsfolgen­vereinbarung

  • Gütertrennung und Zugewinnausgleich
  • Bewertung von Schulden im Rahmen eines Zugewinnausgleichs | Insolvenzrechtliche Aspekte

  • Unternehmensbewertung beim Zugewinnausgleich

Besonderheiten bei deutsch-britischen Scheidungsfällen

Der Brexit hat viele der rechtlich relevanten Fragen, die mit binationalen Scheidungsfällen zusammenhängen, erheblich verkompliziert (einschließlich Aufenthaltsgenehmigungen und Fragen der Staatsbürgerschaft). Erleichterungen im Rahmen von EU-Regelungen greifen dementsprechend nicht mehr – was sich in einem ersten Schritt schon auf das anzuwendende Recht und die Zuständigkeit der Gerichte auswirkt. Haben die Ehegatten – beispielsweise im Rahmen eines Ehevertrages – vereinbart, nach welcher Rechtsordnung eine etwaige Scheidung vollzogen werden soll, so greift diese Vereinbarung. Ansonsten ist nach deutschen Vorgaben das Recht desjenigen Staates anzuwenden, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten haben oder in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Es ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist.

Unser Team für internationales Scheidungsrecht verschafft Ihnen einen Überblick über alle familienrechtlichen Bestimmungen, die in Ihrer Situation Berücksichtigung finden müssen. Oft haben das Steuer- und Ausländerrecht sowie weitere Rechtsgebiete einen erheblichen Einfluss auf Scheidungsfälle und erfordern aufgrund dessen besondere Beachtung. Als multidisziplinäre Kanzlei analysiert Schlun & Elseven Ihre Situation aus allen rechtlichen Blickwinkeln.

Umgangs- und Sorgerecht bei grenzübergreifenden Scheidungen

Bei Scheidungen in Deutschland tendieren die deutschen Gerichte dazu, dem Grundsatz zu folgen, dass ein regelmäßiger Umgang mit beiden Eltern dem Kindeswohl am besten dient. Ein Grundsatz, der selbstverständlich in jedem Fall gilt – auch bei internationalen Scheidungen. Gerade wenn die getrennten Eltern künftig in verschiedenen Staaten leben werden, bestehen besondere Herausforderungen bei der Regelung des gemeinsamen Umgangs- und Sorgerechts sowie der Festlegung des Wohn- und Aufenthaltsortes der Kinder. In der Praxis ergeben sich in solchen Konstellationen häufig Anträge auf das alleinige Sorgerecht eines Elternteils. Auch können die Eltern während des Scheidungsverfahrens freiwillig auf das gemeinsame Sorgerecht verzichten. Sofern Sie ein solches Vorhaben verfolgen, ist eine Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen.

Eine weitere Besonderheit, die bei einer binationalen Scheidung im Raum steht, ist die Gefahr des Vorwurfes einer internationalen Kindesentführung. Es kommt vor, dass das gemeinsame Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils nach Deutschland oder ins Vereinigte Königreich verbracht wird – ein solches Vorgehen ist für den betroffenen Elternteil und u.U. das Kind sehr belastend und ist rechtlich betrachtet stets als Kindesentführung einzuordnen. Von einem solchen Vorhaben ist daher dringendst abzuraten: Der Aufenthaltsort des Kindes muss in jedem Fall mit jedem sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen sein. Verweigert der andere Elternteil einen Aufenthalt bei Ihnen oder hat er das Kind ohne Ihr Einverständnis mit zu sich genommen, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Ihre Rechte gerichtlich geltend machen.