Deutsch-Britisches Familienrecht | Scheidungen

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Deutsch-Britisches Familienrecht | Scheidungen

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Scheidungen mit grenzüberschreitendem Bezug stellen neben der emotionalen Belastung auch eine erhebliche juristische Herausforderung dar. Sei es die Durchführung eines Versorgungsausgleichs, die Aufteilung ausländischer Vermögenswerte oder die Regelung umgangs-, sorge– und unterhaltsrechtlicher Anliegen – die enorme Komplexität, der sich hier stellenden Fragen kann Nicht-Juristen schnell überfordern.

In diesem Kontext bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an – sowohl für britische Paare, die in Deutschland leben oder in Deutschland geheiratet haben, als auch solche mit anderen familiären Verbindungen zu Deutschland. Unsere Anwälte verfügen über fundiertes Fachwissen im deutsch-britischen Scheidungsrecht, langjährige Erfahrung in der Mandantenbetreuung und das notwendige Einfühlungsvermögen, um Sie in dieser emotional fordernden Situation zu unterstützen. Ganz gleich, mit welchen Anliegen Sie sich an uns wenden – wir stehen fest an Ihrer Seite, um Ihre Rechte und Interessen schnell und effektiv durchzusetzen.

Unsere Dienstleistungen bieten wir sowohl in deutscher wie auch englischer Sprache an.

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Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Vertretung im Scheidungsverfahren
Eheliches Güterrecht
  • Ehevertrag | Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Gütertrennung und Zugewinnausgleich

Weitere Expertise
  • Auskunftspflicht & -anspruch der Ehepartner bzgl. Vermögen

  • Unternehmensbewertung beim Zugewinnausgleich

Besonderheiten bei deutsch-britischen Scheidungsfällen

Der Brexit hat viele der rechtlich relevanten Fragen, die mit binationalen Scheidungsfällen zusammenhängen, erheblich verkompliziert (einschließlich Aufenthaltsgenehmigungen und Fragen der Staatsbürgerschaft). Erleichterungen im Rahmen von EU-Regelungen greifen dementsprechend nicht mehr – was sich in einem ersten Schritt schon auf das anzuwendende Recht und die Zuständigkeit der Gerichte auswirkt. Haben die Ehegatten – beispielsweise im Rahmen eines Ehevertrages – vereinbart, nach welcher Rechtsordnung eine etwaige Scheidung vollzogen werden soll, so greift diese Vereinbarung. Ansonsten ist nach deutschen Vorgaben das Recht desjenigen Staates anzuwenden, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten haben oder in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Es ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist.

Unser Team für internationales Scheidungsrecht verschafft Ihnen einen Überblick über alle familienrechtlichen Bestimmungen, die in Ihrer Situation Berücksichtigung finden müssen. Oft haben das Steuer- und Ausländerrecht sowie weitere Rechtsgebiete einen erheblichen Einfluss auf Scheidungsfälle und erfordern aufgrund dessen besondere Beachtung. Als multidisziplinäre Kanzlei analysiert Schlun & Elseven Ihre Situation aus allen rechtlichen Blickwinkeln.

Umgangs- und Sorgerecht bei grenzübergreifenden Scheidungen

Bei Scheidungen in Deutschland tendieren die deutschen Gerichte dazu, dem Grundsatz zu folgen, dass ein regelmäßiger Umgang mit beiden Eltern dem Kindeswohl am besten dient. Ein Grundsatz, der selbstverständlich in jedem Fall gilt – auch bei internationalen Scheidungen. Gerade wenn die getrennten Eltern künftig in verschiedenen Staaten leben werden, bestehen besondere Herausforderungen bei der Regelung des gemeinsamen Umgangs- und Sorgerechts sowie der Festlegung des Wohn- und Aufenthaltsortes der Kinder. In der Praxis ergeben sich in solchen Konstellationen häufig Anträge auf das alleinige Sorgerecht eines Elternteils. Auch können die Eltern während des Scheidungsverfahrens freiwillig auf das gemeinsame Sorgerecht verzichten. Sofern Sie ein solches Vorhaben verfolgen, ist eine Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen.

Eine weitere Besonderheit, die bei einer binationalen Scheidung im Raum steht, ist die Gefahr des Vorwurfes einer internationalen Kindesentführung. Es kommt vor, dass das gemeinsame Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils nach Deutschland oder ins Vereinigte Königreich verbracht wird – ein solches Vorgehen ist für den betroffenen Elternteil und u.U. das Kind sehr belastend und ist rechtlich betrachtet stets als Kindesentführung einzuordnen. Von einem solchen Vorhaben ist daher dringendst abzuraten: Der Aufenthaltsort des Kindes muss in jedem Fall mit jedem sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen sein. Verweigert der andere Elternteil einen Aufenthalt bei Ihnen oder hat er das Kind ohne Ihr Einverständnis mit zu sich genommen, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Ihre Rechte gerichtlich geltend machen.

Vermögensaufteilung bei einer Scheidung

Die Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung führt nicht selten zu Streitigkeiten. Der Ehevertrag kann einen Rahmen für die Aufteilung von Eigentum und anderen Vermögenswerten bieten. Die Ehegatten können sich zudem mit ihren jeweiligen Anwälten über die Aufteilung des Vermögens beraten. Wie das Vermögen schlussendlich aufgeteilt wird, hängt oft von der Art des Vermögens ab und davon, ob es vor oder nach der Ehe erworben wurde. Im Allgemeinen wird das während der Ehe von beiden Partnern erworbene Vermögen nach deutschem Scheidungsrecht aufgeteilt. Diese Schritte können auch für Schulden gelten. Ist ein Ehegatte alleiniger Eigentümer einer Immobilie oder eines Vermögenswerts, so haftet er allein für die diesbezüglichen Schulden. Wenn einer der Ehegatten vertraglich verpflichtet ist, ein Defizit zu finanzieren, muss er es in den meisten Fällen auch zurückzahlen.

Für Unternehmer mit Betriebsvermögen ergeben sich in einem Scheidungsverfahren besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufteilung des Geschäftsvermögens. Ohne vertragliche Vereinbarung kann im Streitfall das Unternehmen selbst aufgeteilt werden, sodass sich erhebliche betriebliche Nachteile und Verluste ergeben können.

Alimente bzw. Unterhaltszahlungen | Finanzielle Verpflichtungen nach einer Scheidung

Nicht nur die Scheidung und die mit ihr einhergehende Vermögensaufteilung sollte geplant und juristisch begleitet werden – aus einer Scheidung können auch langfristige finanzielle Verpflichtungen entstehen. Dabei fallen insbesondere Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt ins Gewicht.

Die Durchsetzung von Unterhaltszahlungen für Kinder und Ehegatten bei einer grenzüberschreitenden Scheidung bringt nicht selten ein komplexes Verfahren mit sich. Das Haager Protokoll für Kindesunterhalt ist ein Mittel, mit dem Gerichte im Ausland im Allgemeinen Entscheidungen anerkennen, die von anderen Mitgliedern des Abkommens (einschließlich Deutschland) getroffen wurden. Das Vereinigte Königreich ist ebenfalls Mitglied dieses Abkommens, was bedeutet, dass die dortigen Gerichte mit größerer Wahrscheinlichkeit den in Deutschland ergangenen Gerichtsentscheidungen in Unterhaltsfragen folgen werden. Unsere Anwälte beantworten Ihnen gerne all Ihre Fragen zum Kindesunterhaltsrecht und zu weiteren Unterhaltszahlungen.

Internationales Scheidungsverfahren: Full-Service von Schlun & Elseven

Eine Scheidung in Deutschland erfolgt, wenn eine Ehe gemäß § 1565 Abs. 1 BGB als gescheitert gilt. Das Scheitern einer Ehe kann der Mandant dadurch nachweisen, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt wird (§ 1565 Abs. 2 BGB). In der Praxis liegt demnach ein solches Scheitern vor, wenn das Paar nicht mehr zusammenlebt (§ 1567 Abs. 1 BGB).

Internationale Scheidungsfälle können sich aufgrund der Frage, nach welchem Rechtssystem die Scheidung erfolgen soll, noch erheblich verkomplizieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor man die Scheidung einreicht. Unsere Anwälte gewährleisten Ihnen umfassende Rechtsberatung bezüglich der Vorteile sowie Risiken einer Scheidung nach dem deutschen Recht. Wird der deutsche Rechtsweg gewählt, beantworten wir Ihnen selbstverständlich auch sämtliche Fragen zu den üblichen Fristen, Kosten sowie dem Ablauf eines Gerichtsverfahrens. Auch die Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen in dem jeweils anderen Staat ist ein juristisches Verfahren, das nicht unterschätzt werden sollte. Vor dem Brexit erfolgte die Anerkennung von Scheidungsurteilen nach den Vorschriften der Brüssel IIa-Verordnung. Jetzt müssen die Scheidungsurteile nach den Vorgaben des Haager Übereinkommens über die Anerkennung von Scheidungen und Ehetrennungen von 1970 oder nach nationalen Vorgaben anerkannt werden.

Sollte Ihr deutscher Aufenthaltstitel an Ihren Ehestand geknüpft sein, berät Sie unser Team bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, auch nach der vollzogenen Scheidung in Deutschland zu bleiben. Der Status der Aufenthaltserlaubnis nach der Scheidung hängt in der Regel davon ab, wie lange die Ehe bestand, wobei die deutschen Gerichte Ehen, die weniger als drei Jahre andauerten, weniger günstig beurteilen. Wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand, wird dem geschiedene Ehepartner, der nicht deutscher/EU-Bürger ist, in der Regel ein weiteres Jahr Aufenthalt nach der Scheidung gewährt. Es wird jedoch dringend empfohlen, in dieser Zeit eine qualifizierte Arbeitsstelle in Deutschland zu finden, um den Aufenthalt dauerhaft zu sichern. Unsere Anwälte verschaffen Ihnen gerne einen umfassenden Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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