Eine Scheidung ist zweifelsohne nicht nur ein emotionaler Kraftakt, sondern auch eine juristische Herausforderung. Erfolgt sie im Ausland, kann dies eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis an Ihre Ehe geknüpft ist.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation den nötigen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Einwanderungs- und Familienrecht verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz und das notwendige Einfühlungsvermögen, um diese emotional fordernde Situation für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten.

Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung nach der Scheidung oder ein anderes rechtliches Anliegen haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.


Ehegemeinschaft als Rechtsgrundlage für eine Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland kann sich aus einer mit eine/r/m deutschen Bürger/in geschlossenen Ehe ergeben. In diesem Fall kann es besonders besorgniserregend sein, wenn ein Scheidungsverfahren beginnt. Es ist jedoch nicht automatisch so, dass das Recht auf Aufenthalt in Deutschland nach einer Scheidung entzogen wird. Vielmehr gibt es einige Schutzvorkehrungen, die Menschen davor schützen, dass ein solches Ereignis eintritt. Dies ist in § 31 des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

Wenn ein Paar drei Jahre lang in Deutschland verheiratet war, basiert die Aufenthaltserlaubnis des Nicht-EU-Partners auf § 28 des Aufenthaltsgesetzes. Im Falle der Auflösung der Ehe wird dem Partner voraussichtlich ein weiteres Jahr Aufenthalt gewährt – insbesondere dann, wenn keine Gründe entgegenstehen. Während dieser Zeit ist der Partner am besten beraten, einen anderen Grund zu finden, um in Deutschland bleiben zu dürfen. Denn dann basiert die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht auf der Ehe. Wenn sie zum Beispiel während ihrer Ehe nicht arbeiten, wäre es ratsam, eine Arbeit zu suchen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Auch die Frage, ob Kinder in diesem Prozess involviert sind, spielt im Verfahren eine große Rolle.


Sorgerecht für Kinder in Scheidungsfällen

Das Sorgerecht für Kinder ist ein wichtiges Thema im Falle einer Scheidung. In der Regel erhalten die Eltern nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Wenn ein Partner das alleinige Sorgerecht für das Kind erhalten möchte – insbesondere in Fällen, in denen das betreffende Paar verheiratet war – muss das Gericht um eine solche Entscheidung ersucht werden. Die Zuerkennung des gemeinsamen Sorgerechts bedeutet, dass ein Elternteil das Kind nicht ohne die Erlaubnis des anderen Sorgerechtsinhabers in eine andere Gerichtsbarkeit übersiedeln kann. Sollte ein Partner versuchen, dies zu tun, kann der deutsche Staat wegen internationaler Kindesentführung Anklage erheben.

Eine Aufenthaltserlaubnis kann auch dann um ein Jahr verlängert werden, wenn der Ehepartner während seines Aufenthalts in Deutschland verstorben ist.

Rechtsberatung im Ausländerrecht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte berät Privatpersonen und Unternehmen im Einwanderungsrecht. Unsere Anwälte für deutsches Einwanderungsrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten auch Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unser Immigration Information Germany Center.

Was tun, wenn die Ehe weniger als drei Jahre andauerte?

In Situationen, in denen die Ehe weniger als drei Jahre andauerte, kann es zu größeren Schwierigkeiten kommen. Auch hier ist es ratsam, die Aufenthaltserlaubnis nicht nur auf die Ehe zu stützen und möglichst eine andere Möglichkeit zu suchen – sei es durch Arbeit, Studium oder Ausbildung.

Wenn sich die Ehe nach weniger als drei Jahren aufgelöst hat, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass die Verlängerung um ein Jahr gewährt wird. Es ist aber in den folgenden Situationen am wahrscheinlichsten, dass sie dennoch gewährt wird:

  • Wenn häuslicher Missbrauch oder Gewalt nachweislich ein Faktor bei der Scheidung ist. Das deutsche Recht erlaubt es nicht, dass eine Person aus Angst vor dem Verlust ihres Wohnsitzes in einer missbräuchlichen Ehe verbleibt. Der Verlust der Aufenthaltserlaubnis kann auch nicht als Grund dafür benutzt werden, keine Scheidung einzureichen.
  • Wenn das Paar ein gemeinsames Kind hat. Wenn das Kind in Deutschland ansässig ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hilft dies in jedem Fall weiter.
  • Der betreffende Partner hat eine eigene Verlängerung aufgrund seiner Fähigkeiten als Arbeitnehmer oder Auszubildender in Anspruch genommen.

Der deutsche Staat ist weniger geneigt, seine Zustimmung zu geben und eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der betreffende Antragsteller nicht über die Mittel verfügt, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Deshalb ist es ratsam, nach Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis in Deutschland einzugehen und zu versuchen, den Aufenthalt aus diesem Grund zu verlängern und nicht ausschließlich durch Heirat. Auch in diesem Fall bedeutet Arbeit wieder Facharbeit. Außerdem ist es hilfreich, wenn der Antragsteller eine Berufsausbildung in einem Bereich begonnen haben, in dem in Deutschland ein Arbeitskräftemangel herrscht.


Kindes- und Ehegattenunterhalt in Scheidungsfällen

Ein weiterer Aspekt der Scheidung in Deutschland ist die Frage nach Unterhaltszahlungen. Die Regelungen für den Kindesunterhalt leiten sich aus §§ 1601-1615 BGB ab. Diese besagen im Wesentlichen, dass in Fällen, in denen sich beide Partner in Deutschland befinden, eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhalts besteht. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn die betroffene Person bei Fortsetzung der Zahlungen nicht genug für den eigenen Lebensunterhalt hätte.

In Fällen, in denen die Ehegatten (und damit das betreffende Kind) in verschiedenen Ländern wohnhaft sind, ist es davon abhängig, wo sie sich befinden. Wenn beide Elternteile in Ländern ansässig sind, die das Haager Protokoll für Kindesunterhalt unterzeichnet haben, ist es wahrscheinlich, dass dieses Land seine Entscheidung im Punkt der Unterhaltszahlungen an das deutsche Gericht anpassen wird. Wenn das betreffende Land nicht Mitglied des Protokolls ist, kann es eine größere Herausforderung darstellen.

Wenn es um Unterhaltszahlungen für Ehepartner geht, müssen die Zahlungen während des Trennungsjahres bis zur Scheidung geleistet werden. Auf diese gesetzliche Anforderung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Nach der offiziellen Scheidung müssen jedoch die fortgesetzten Unterhaltszahlungen für die Ehegatten beantragt werden. Sie können aus einer Reihe von spezifischen Gründen fortgesetzt werden, z.B.: der Partner ist nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, der Partner benötigt Hilfe bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen, der Partner leidet an einer Krankheit, die ihn an der Arbeit hindert, der Partner war die primäre Kinderbetreuungsperson und der Partner ist Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Alters.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass Unterhaltszahlungen für Kinder Vorrang vor Unterhaltszahlungen für Ehepartner haben.

Sollten Sie weitere Fragen zur Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung nach der Scheidung haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns, indem Sie das unten stehende Kontaktformular nutzen.