Familien oder auch einzelne Personen mit Kinderwunsch haben medizinisch betrachtet etliche Möglichkeiten ihren Wunsch wahr werden zu lassen – Adoption, Leihmutterschaft, Samenspende und auch die Eizellenspende. Aus rechtlichem Blickwinkel betrachtet präsentiert sich die Erfüllung eines Kinderwunsches mittels assistierter Reproduktion (ART) allerdings etwas anders. Nicht jede medizinisch mögliche Reproduktion ist rechtlich auch zulässig. So ist die Eizellenspende bundesweit bisher gänzlich untersagt – wenn auch politisch in Diskussion.
Damit Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind, bietet Schlun & Elseven als Full-Service-Kanzlei umfassende Beratung bei Kinderwunsch und Familiengründung an, ebenso wie bei jeglichen Fragen rund um das Familienrecht. Unsere Anwälte begleiten Sie sowohl bei der Vorbereitung als auch der Realisierung und rechtlichen Absicherung Ihrer Familienplanung und sorgen für die Vollständigkeit und Korrektheit aller notwendigen Unterlagen und Anträge, damit einer später gegebenenfalls notwendigen Anerkennung durch die Behörden nichts im Wege steht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.
Medizinische Einordnung der Eizellenspende | Was ist eine Eizellenspende und wie wird sie vorgenommen?
Die Eizellenspende (auch Eizellspende oder Eizellgabe) bezeichnet das Einsetzen von Eizellen der Spenderin in eine andere Frau. Die Spenderin ist dementsprechend nicht identisch mit der Frau, die das Kind austrägt. Unterschieden wird dabei laut Bundesgesundheitsministerium
- die Spende von Eizellen, die der Frau für eigene Fortpflanzungszwecke entnommen wurden, die sie aber nicht oder nicht mehr für sich selbst nutzen möchte; dazu zählt auch die Spende von sogenannten Vorkernstadien, also von Eizellen im Stadium der Imprägnierung vor dem Abschluss der Befruchtung,
- die Spende von Eizellen, die einer Frau in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung entnommen werden, an deren Partnerin, wodurch die Spenderin auch eigene Elternschaft begründen möchte,
- die Spende von Eizellen, die einer Frau nach hormoneller Stimulation allein zum Zweck der Fortpflanzung einer anderen Frau entnommen werden (rein fremdnützige Eizellspende).
Zur Vorbereitung auf die Entnahme der Eizellen bei der Spenderin wird diese einer Hormontherapie unterzogen. Diese ist vergleichbar mit der Stimulationstherapie bei künstlicher Befruchtung, nur dass die gewonnenen Eizellen nicht der Spenderin selbst, sondern einer Frau mit unerfülltem Kinderwunsch übertragen werden. Die Therapie dauert in der Regel 10 – 14 Tage und endet mit dem Auslösen des Eisprungs (medikamentöse Ovulationsinduktion). Nach der Entnahme wird die Eizelle entweder direkt oder nach einem Einfrier-Auftauprozess mit einem Spermium mittels ICSI befruchtet und nach der ersten Zellteilung (rechtliche Einordnung als Embryo) der Empfängerin in die Gebärmutter eingesetzt.
Verbot der Eizellenspende in Deutschland
Fortpflanzungsmedizin und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland überwiegend im Embryonenschutzgesetz, aber auch im Transplantations- und Arzneimittelgesetz geregelt. Nach deutschem Recht ist es möglich, einer Frau eigene, künstlich befruchtete Eizellen wieder einzusetzen. Die tatsächliche Eizellenspende – also das Auseinanderfallen der Person der Spenderin und der Empfängerin – ist jedoch nicht erlaubt.
§ 1 Embryonenschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt, es unternimmt eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt […].
Andere Länder, in denen eine Eizellenspende legal möglich ist
Aufgrund rechtlicher Beschränkungen erfreut sich seit einigen Jahren das sogenannte reproduktive Reisen großer Beliebtheit. In anderen Ländern sind andere reproduktionsmedizinische Behandlungen erlaubt bzw. weniger stark gesetzlich reguliert. In fast allen europäischen Ländern ist die Eizellenspende erlaubt und wird auch an deutschen Personen mit Kinderwunsch durchgeführt. Innerhalb Europas haben sich in den letzten Jahren Spanien und die Tschechische Republik zu wichtigen Zentren der Behandlung mittels Eizellspende entwickelt. Etwas mehr als die Hälfte aller in Europa durchgeführten Eizellenspende-Behandlungen finden in diesen Ländern statt.
Andere assistierte Reproduktionsmöglichkeiten in Deutschland
Zwar ist die Eizellenspende in Deutschland – bisher – nicht legal, aber andere reproduktionsmedizinische Maßnahmen sind durchaus schon etabliert und werden auch in steigendem Maß von Personen mit unerfülltem Kinderwunsch angenommen. Aktuell durchgeführt werden in Deutschland insbesondere verschiedene Formen der künstlichen Befruchtung.
Politischer Diskurs zur Legalisierung der Eizellenspende
Am 15.04.2024 legte die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Abschlussbericht vor, die das Fazit zieht: „Das bisherige Verbot der Eizellspende ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Eine schlichte Aufhebung des Verbotes der Eizellspende im Embryonenschutzgesetz wäre verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zulässig. Wenn der Gesetzgeber die Eizellspende in Deutschland zulassen möchte, muss er sie gesetzlich ausgestalten, etwa wie in anderen Ländern im Rahmen eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes. Darin muss er insbesondere Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen und des Verfahrens treffen.“
Verboten ist die Eizellenspende – und auch die Leihmutterschaft – bisher, um eine „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern. Rechtliche Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat. Ob zwischen der gebärenden Frau und dem Kind eine genetische Verwandtschaft besteht, ist dabei irrelevant. So entsteht eine „gespaltene Mutterschaft“, da die genetische Mutter, die Eizellenspenderin, nie auch rechtliche Mutter sein kann, da die Empfängerin das Kind zur Welt bringt.
Nach deutschem Recht spielt u.a. die Abwägung möglicher nachteiliger Folgen dieser „gespaltenen Mutterschaft“ mit dem Recht auf selbstbestimmte Fortpflanzung eine entscheidende Rolle. Es wird häufig von „Fortpflanzungsfreiheit“, „Familiengründungsfreiheit“ oder auch „reproduktiver Freiheit“ gesprochen. Aber auch im europäischen Kontext findet bei der Beurteilung einer Legalisierung bzw. eines Verbots der Eizellenspende eine Abwägung mit den Rechten des Einzelnen statt. So wird Art. 8 EMRK, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie Art. 12 EMRK, das Recht auf Eheschließung, bei einer Beurteilung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema Eizellenspende herangezogen. Auch die Tatsache, dass die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, obwohl diese zu einer „gespaltenen Vaterschaft“ führt, wird immer wieder als Argument herangezogen, die Eizellenspende zuzulassen.
Die Empfehlung der Kommission ist politisch sowie rechtlich nicht bindend, es bleibt dementsprechend abzuwarten, ob die Eizellenspende – und auch die Leihmutterschaft – in Zukunft legalisiert wird. Unsere Anwälte beraten Sie jederzeit zur aktuellen Rechtslage und zu legalen Möglichkeiten der assistierten Reproduktion. Wir sind stets für Sie da.
Praxisgruppe für Familienrecht
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Familienrecht
Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.