Gutachten im deutschen und internationalen Familienrecht

Anwälte für Familienrecht

Gutachten im deutschen und internationalen Familienrecht

Anwälte für Familienrecht

Ein familienrechtliches Gutachten legt dar, wie eine konkrete Rechtsfrage nach deutschem Recht zu beurteilen ist. Benötigt wird es immer dann, wenn deutsches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug trifft, etwa bei einer Adoption, einer Leihmutterschaft oder einer Namensfrage, die mehrere Rechtsordnungen berührt. Deutsche Familienrechtsfälle mit internationalen Bezügen und internationale Fälle mit deutschen Bezügen erfordern oft spezielle Rechtsexpertise. Das gilt insbesondere dann, wenn die Rechtslage eines Landes mit der eines anderen in Einklang gebracht werden muss. In diesen Fällen ist ein Gutachten hilfreich, das einen klaren Überblick über die maßgebliche deutsche Rechtslage gibt.

Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven unterstützen ausländische Gerichte, ausländische Kanzleien und private Mandanten, deren familienrechtliche Angelegenheit einen Bezug zum deutschen Recht aufweist. Unsere Anwälte für internationales Familienrecht bieten dabei Lösungen, welche den jeweiligen Bedürfnissen Rechnung tragen und mit dem deutschen Recht konform sind.

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Unsere Expertise bezüglich Gutachten in Familienrechtsfällen

  • Rechtliche Beurteilung und Fallanalyse
  • Erstellen von Gutachten
  • Vertretung in Verhandlungen
  • Analyse und Anwendung relevanter internationaler Abkommen
  • Widerspruchsverfahren

Gutachten im internationalen Familienrecht: Drei Szenarien

Gutachten im internationalen Familienrecht werden typischerweise in drei Konstellationen angefragt: von ausländischen Gerichten im Rahmen eines konkreten Verfahrens, von ausländischen Kanzleien zur strategischen Einordnung eines Mandats oder von privaten Mandanten, die vor einem grenzüberschreitenden Vorhaben Klarheit über die deutsche Rechtslage benötigen.

Gutachten für ausländische Gerichte

Die konkreten Anfragen werden oftmals von ausländischen Gerichten mit anderer Rechtslage eingereicht, welche Fälle behandeln, die Überschneidungen mit deutschem Recht haben. In vorherigen Fällen wurden wir beispielsweise von einem ausländischen Gericht kontaktiert, welches über ein internationales Adoptionsverfahren verhandelt hat. Das ausländische Gericht fragte bei uns ein Gutachten über die rechtlichen Aspekte des Adoptionsprozesses in Deutschland an. Das Gutachten enthielt sowohl Informationen über die praktischen Schritte bezüglich des Zeitrahmens von Adoptionsverfahren als auch darüber, welche Behörden involviert werden müssen. Das Gericht wollte außerdem wissen, wie ein Personalausweis beantragt werden kann, welche Dokumente für die Einwanderung nach Deutschland benötigt werden und inwieweit Dokumente aus dem Ausland in Deutschland akzeptiert werden. Das Gutachten gab außerdem einen Überblick über die entsprechenden zu erfüllenden Voraussetzungen der Dokumente, um vor einem deutschen Gericht anerkannt zu werden.

Dieser Überblick ist notwendig, weil insbesondere im internationalen Kontext Regelungen auftreten können, die sich ganz oder zum Teil widersprechen. In einigen Fällen ist es möglich, das anzuwendende Recht vorher festzulegen. Bei internationalen Adoptionsverfahren richtet sich das anzuwendende Recht nach Art. 22 Abs. 1 EGBGB: Findet die Adoption im Inland statt, gilt deutsches Recht; andernfalls ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Annahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In solchen Szenarien ist es besonders hilfreich, ein Gutachten vorliegen zu haben, welches die in Frage kommenden Rechtslagen im Blick hat. Auf diese Weise lässt sich das Recht ermitteln, welches für den jeweiligen Fall die beste Ausgangslage bietet.

Gutachten für ausländische Kanzleien

Andererseits werden wir auch oft von ausländischen Kanzleien beauftragt, welche ein Mandat haben, welches auf die eine oder andere Weise Berührungspunkte mit dem deutschen Recht aufweist. In diesen Fällen erstellen wir häufig Gutachten, die einen generellen Überblick zum Gegenstand haben. Die entsprechende Kanzlei kann dann die beste Option, welche mit deutschem und dem jeweiligen ausländischen Recht vereinbar ist, wählen. Relevant wird dies beispielsweise in internationalen Scheidungsfällen.

Unabhängig davon, welches Szenario greift, die internationalen Familienrechtsgutachten stellen sicher, dass die deutsche Rechtslage so miteinbezogen werden kann, dass diesbezüglich rechtliche Fehler vermieden werden.

Gutachten für private Mandate

Familienrechtsgutachten für private Mandate werden besonders im Namensrecht oder bei Leihmutterschaftsfällen relevant. Insbesondere für letzteres helfen die Gutachten den Mandanten, einen Überblick über die Rechtslage des jeweiligen Landes zu erlangen, welches sie für die Leihmutterschaft in Betracht ziehen. Diesbezüglich sind auch Informationen über die rechtliche Anerkennung der Elternschaft oder die Sorgerechtsregelungen des jeweiligen Landes relevant, um die notwendigen Schritte für das Vorhaben zu planen. Das Rechtsgutachten erlaubt unseren Mandanten, im Voraus die für sie beste Option zu wählen.

Ein mögliches Szenario für Namensrecht wäre die Situation einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft, wenn die Wunscheltern nach Geburt des Kindes noch nicht als rechtliche Eltern nach deutschem Recht anerkannt sind. Der Nachname des Neugeborenen richtet sich nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB nach dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; für die Frage der rechtlichen Elternschaft ist zusätzlich Art. 19 Abs. 1 EGBGB maßgeblich, der ebenfalls an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes anknüpft. Weitere Einzelheiten zur Anerkennung ausländischer Namen erläutert die Praxisgruppe Namensrecht im Beitrag Rechtsberatung bei nicht anerkanntem ausländischem Namen. In diesen Fällen helfen unsere Gutachten, einen Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen und zu entscheiden, was nach deutschem Recht getan werden kann, um das gewünschte Resultat zu erzielen.

Die aufgezählten Szenarien zeigen nur einen Ausschnitt der Konstellationen, in denen ein familienrechtliches Gutachten gebraucht wird. Die Praxisgruppe Familienrecht von Schlun & Elseven begleitet nationale und internationale familienrechtliche Angelegenheiten und erstellt Gutachten für Gerichte, Kanzleien und private Mandanten mit Bezug zum deutschen Recht. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen, welche Rechtsordnungen betroffen sind und welche Schritte für Ihren Fall notwendig sind.

Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung bei Gutachten im deutschen und internationalen Familienrecht

Die Praxisgruppe Familienrecht von Schlun & Elseven unterstützt Mandanten, ausländische Gerichte und ausländische Kanzleien bei der Erstellung familienrechtlicher Gutachten mit Bezug zum deutschen Recht. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung grenzüberschreitender familienrechtlicher Sachverhalte, insbesondere im internationalen Scheidungsrecht, im Adoptionsrecht, im Leihmutterschaftsrecht sowie im Namensrecht. Jedes Gutachten wird individuell auf die konkrete Rechtsfrage sowie auf die beteiligten Rechtsordnungen zugeschnitten.

Mandanten, die vor der Entscheidung stehen, eine familienrechtliche Angelegenheit mit Auslandsbezug zu regeln, erhalten von den Rechtsanwälten eine fundierte Einschätzung der Rechtslage sowie eine Übersicht über die notwendigen Verfahrensschritte. Ausländische Gerichte und Kanzleien, die ein Gutachten zum deutschen Familienrecht benötigen, profitieren von der praxisnahen und verständlichen Aufbereitung der relevanten Regelungen durch die Praxisgruppe Familienrecht.

Wer ein familienrechtliches Gutachten mit Bezug zum deutschen Recht benötigt, kann sich mit seinem Anliegen an die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven wenden. Nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts erhält der Mandant eine Einschätzung zum Umfang, zur Bearbeitungsdauer und zu den Kosten des Gutachtens

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen rund um Gutachten im deutschen und internationalen Familienrecht

Gutachten werden sowohl für ausländische Gerichte und Kanzleien als auch für private Mandanten erstellt, deren familienrechtliche Angelegenheit einen Bezug zum deutschen Recht aufweist.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Rechtsfrage und der Zahl der zu berücksichtigenden Rechtsordnungen ab. Nach Prüfung des Sachverhalts nennt unsere Praxisgruppe Familienrecht Ihnen einen realistischen Zeitrahmen.

Ob und in welcher Form ein Rechtsgutachten vor einem konkreten ausländischen Gericht verwertet werden kann, hängt von den dortigen Verfahrensregeln ab und ist im Einzelfall mit der beauftragenden Partei bzw. dem Gericht abzuklären.

Häufige Themen sind internationale Adoptionsverfahren, die Anerkennung ausländischer familienrechtlicher Entscheidungen, Leihmutterschaft im Ausland sowie Fragen des Namensrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

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