Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leihmutterschaft in Kalifornien sind komplex und erfordern präzise Kenntnisse der lokalen Gesetze. Kalifornien gilt als ein führender Standort für Leihmutterschaft, da dieser US-Bundesstaat klare Regelungen bietet. Sowohl Wunscheltern als auch Leihmütter müssen eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben beachten, die unter anderem die vertragliche Absicherung und die Anerkennung der Elternschaft betreffen.
Eine sorgfältige Rechtsberatung ist notwendig, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet fundierte Unterstützung, um Mandanten sicher durch den rechtlichen Prozess der Leihmutterschaft zu begleiten.
Die Leihmutterschaft nach kalifornischem Recht
Da die Inanspruchnahme der Ersatz- bzw. Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt ist, begeben sich viele Eltern mit Kinderwunsch ins Ausland. Kalifornien ist eine beliebte Wahl, weil das Land, im Gegensatz zu Europäischen Ländern, sehr viel liberaler in seiner gesetzlichen Regelung ist und im Gegensatz zu Südamerikanischen Ländern, ein kodifiziertes Regelwerk hat, was Sicherheit und somit einen reibungslosen Ablauf ermöglicht. Grundsätzlich sind natürlich auch in den USA je nach Bundesstaat unterschiedliche Regelungen zu beachten. Auch wenn Bundesgesetze der USA auf die einzelnen Staaten durchgreifen, sind die Bundesstaaten daneben auch eigenständig in ihren Regelungen bezüglich der Leihmutterschaft, was die gesetzlichen Unterschiede in den einzelnen Staaten ermöglicht.
Ein großer Vorteil in Kalifornien ist, dass dieser Bundesstaat erlaubt, Leihmutterschaftsvereinbarungen vor Gericht anerkennen zu lassen. Nach kalifornischem Landesrecht ist die Leihmutter nicht berechtigt, das Kind nach der Geburt zu behalten. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesstaaten besteht in Kalifornien also die Möglichkeit einer vorgeburtlicher Abstammungsverfügung. Diese garantiert den Wunscheltern schon während der Schwangerschaft der Leihmutter die rechtliche Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern, ohne dass die Leihmutter rechtlich als Mutter aufgeführt wird. Für die vorgeburtliche Anordnung kommt es nicht auf eine genetische Verwandtschaft der Wunscheltern mit dem Kind an. Sie ist auch möglich, wenn sowohl der Samen als auch die Eizelle von Spendern stammen. Die Eintragung der Wunscheltern in der Geburtsurkunde (ohne Nennung der Leihmutter) ist eine wichtige rechtliche Absicherung für die Wunscheltern, da sie potenzielle Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Elternschaft minimiert. Mit einer entsprechenden Begründung im Tenor ist die Anerkennung dieser auch gem. § 107 FamFG vor einem deutschen Gericht möglich. Werden die Wunscheltern per Gerichtsentscheidung als Eltern anerkannt, bleibt ihnen das langwierige Adoptionsverfahren erspart, in welchem oftmals die Mutter das Kind vom Vater adoptieren muss, weil die Leihmutterschaft in Deutschland als solche nicht anerkannt wird. Der Vater wird in der Regel bereits mit Geburt des Kindes auch ohne Gerichtsentscheidung anerkannt. Dies liegt an der deutschen Gesetzeslage, die regelmäßig nur eine Frau als rechtliche Mutter zulässt, und zwar immer die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, auch wenn es nicht ihr leibliches ist. Beim Vater jedoch reicht eine formale Anerkennung der Vaterschaft, insofern die Frau zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist. In diesem Fall wird nach deutschem Gesetz der Ehepartner automatisch als legaler Vater anerkannt, unabhängig davon, ob eine biologische Vaterschaft besteht.
Allerdings ist bei der Nachbeurkundung in Deutschland damit zu rechnen, dass die Ersatzmutter erneut in die Geburtsurkunde aufgenommen wird, vgl. Beschluss des XII. Zivilsenats vom 20.3.2019 – XII ZB 530/17. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig geschehen. In der Vergangenheit gab es auch Urteile, in denen die Elternschaft, die per Urteil in Mexiko, wo die Leihmutterschaft durchgeführt wurde, festgestellt und entsprechend in Deutschland anerkannt wurde.
Wichtig ist anzuerkennen, dass jeder Fall einzeln beurteilt wird und unterschiedliche Faktoren zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Sollte die Elternschaft nicht per Urteil anerkannt werden, bleibt das oben genannte Adoptionsverfahren, um sich als rechtliche Eltern zuordnen zu lassen.
Wer ist für eine Leihmutterschaft in Kalifornien geeignet?
Wer durch die Leihmutterschaft ein Kind bekommen möchte, unterliegt zumindest in Europa einschränkenden Voraussetzungen. Legalisiert ist sie beispielweise in Griechenland, hier ist sie jedoch auf eine ausschließliche altruistische Leihmutterschaft begrenzt. Selbst von dieser dürfen nur heterosexuelle Paare oder alleinstehende Frauen Gebrauch machen. In der Ukraine ist die kommerzielle Ersatzmutterschaft als Dienstleistung anerkannt, jedoch dürfen auch hier lediglich heterosexuelle Paare die Dienstleistung in Anspruch nehmen.
In Kalifornien ist jeder Mensch für eine Leihmutterschaft geeignet. Der Staat differenziert nicht zwischen sexueller Orientierung oder Familienform der Wunscheltern. Es kann grundsätzlich jede Person ein Kind durch die Ersatzmutterschaft bekommen. Das heißt: Das kalifornische Recht differenziert nicht zwischen alleinstehenden Menschen, homo- und heterosexuellen oder nicht binären Paaren. Dadurch, dass in Kalifornien auch Eizellspenden erlaubt sind, ist die Leihmutterschaft auch für Frauen möglich, die selbst über keine brauchbaren Eizellen verfügen.
Als Person der Leihmutter kommen in Kalifornien nur Frauen im Alter ab 21 Jahren in Frage, die bereits selbst mindestens ein Kind zur Welt gebracht haben. Die Ersatzmutter muss über die US-amerikanische Staatsbürgerschaft verfügen oder zumindest eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Die Fähigkeit zur Leihmutterschaft wird durch medizinische und psychologische Untersuchungen getestet.
Prozedere der Leihmutterschaft in Kalifornien
Eine Leihmutterschaft wird über Agenturen angeboten. Bevor der Leihmutter die befruchtete Eizelle eingepflanzt wird, werden Verträge mit der Agentur und der Ersatzmutter abgeschlossen, die der rechtlichen Absicherung dienen. Diese Verträge regeln die legale Elternschaft der Wunscheltern und beinhalten eine Aberkennung der Mutterschaft der Leihmutter. Sollten für die Ersatzmutterschaft Ei- oder Samenspenden verwendet werden, werden auch diese Details vertraglich geregelt.
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