Die Leihmutterschaft hat sich weltweit zu einer bedeutsamen Option für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch entwickelt. Auch deutsche Paare nehmen von Jahr zu Jahr mehr Leihmütter in Anspruch, um ihren Wunsch Realität werden zu lassen. Da Leihmutterschaften in Deutschland jedoch rechtlich unzulässig sind, reisen viele Paare ins Ausland, um diesen Wunsch zu verwirklichen. Auch für deutsche Paare sind die USA eine zentrale Anlaufstelle. Dass die USA eines der führenden Länder beim Thema Leihmutterschaft sind, hat mit ihren weitreichenden rechtlichen Möglichkeiten in zumindest einigen der US-Bundesstaaten zu tun.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zur Leihmutterschaft haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Familienrecht.

Rechtslage rund um Leihmutterschaft

“Leihmutterschaftstourismus” ist deswegen so verbreitet, weil in vielen Ländern – nicht nur in Deutschland – die Durchführung einer Leihmutterschaft verboten ist. Diese Verbote bestehen aus vielerlei Gründen. Dort, wo die Durchführung doch erlaubt ist, unterliegt sie in der Regel strengen Einschränkungen– wie beispielsweise einer medizinischen Indikation (wie der Unfruchtbarkeit der Frau bzw. Wunschmutter).

Einige Bundesstaaten der USA haben sehr liberale Gesetze zur Leihmutterschaft. So gilt Kalifornien in dieser Hinsicht als einer der progressivsten Bundesstaaten. Dort sind Leihmutterschaftsvereinbarungen gemäß dem kalifornischen Familiengesetz erlaubt und können gerichtlich bestätigt werden. Die Erlaubnis der Durchführung einer Leihmutterschaft ist nicht auf heterosexuelle (Ehe-) Paare beschränkt. Außerdem kennt das kalifornische Recht im Gegensatz zu vielen anderen Ländern die Möglichkeit vorgeburtlicher Abstammungsverfügungen. Diese garantiert den Wunscheltern schon während der Schwangerschaft der Leihmutter die rechtliche Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern, ohne dass die Leihmutter rechtlich als Mutter aufgeführt wird. Für die vorgeburtliche Anordnung kommt es nicht auf eine genetische Verwandtschaft der Wunscheltern mit dem Kind an. Sie ist auch möglich, wenn sowohl der Samen als auch die Eizelle von Spendern stammen. Die Eintragung der Wunscheltern in der Geburtsurkunde (ohne Nennung der Leihmutter) ist eine wichtige rechtliche Absicherung für die Wunscheltern, da sie potenzielle Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Elternschaft minimiert. Bei der Nachbeurkundung in Deutschland kann es unter Umständen zu Wiedereintragung der Leihmutter in der Geburtsurkunde kommen, vgl. BGH 20.03.2019 Az. XII ZB 530/17. In Deutschland muss aus diesem Grund die Elternstellung des leiblich nicht mit dem Kind verwandten Wunschelternteils regelmäßig erstritten werden.


Weitere Bundesstaaten für Leihmutterschaft

Kalifornien ist nicht der einzige US-Bundesstaat, der offen mit Leihmutterschaften umgeht. Neben Kalifornien haben folgende Bundesstaaten ähnlich liberale Gesetze:

  • Washington
  • Idaho
  • Nevada
  • Colorado
  • Pennsylvania
  • Vermont
  • Maine
  • Connecticut
  • New Hampshire
  • New Jersey
  • Delaware

In weiteren Bundesstaaten ist die Leihmutterschaft ebenfalls erlaubt, unterliegt allerdings – im Gegensatz zu vorstehend genannten Bundesstaaten – weiteren Einschränkungen. In einigen Bundesstaaten ist die Durchführung einer Leihmutterschaft grundsätzlich nicht erlaubt. Andere Bundesstaaten haben wiederum keine gesetzliche Regelung dazu getroffen. Diese Bundesstaaten sind Wunscheltern nicht zu empfehlen, da ohne rechtliche Vorgaben keine Sicherheit besteht, die Elternschaft für das Kind und damit Rechte an dem Kind zu erlangen.


Anerkennung US-amerikanischer Geburtsurkunden || Anerkennung der Elternschaft

Obwohl die elterlichen Rechte durch Eintragung in der Geburtsurkunde gesichert wurden, müssen die Wunscheltern nach der Rückkehr aus den USA zusätzliche Schritte unternehmen, um auch nach deutschem Recht die Zugehörigkeit zu ihrem Kind klarzustellen. Dazu gehört zum einen die Beglaubigung der Geburtsurkunde, zum anderen die Anerkennung der Elternschaft.

Für die Anerkennung der Echtheit der Geburtsurkunde ist zunächst ein Beglaubigungsverfahren notwendig, dass grundsätzlich per Legalisation erfolgt. Da sowohl die USA als auch Deutschland das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 unterzeichnet haben, können Urkunden mittels des vereinfachten Verfahrens der Apostille beglaubigt werden.

Die Anerkennung der Elternschaft erfolgt durch das deutsche Standesamt auf Antrag der Eltern, was sich in vielen Fällen als eine erhebliche rechtliche Herausforderung erweisen kann. Insbesondere die Zuordnung der Wunschmutter zu ihrem Kind gestaltet sich rechtlich schwierig, da das deutsche Recht grundsätzlich derjenigen Frau die Mutterrolle zuspricht, die das Kind gebärt und es auch keine Ausnahmeregelungen davon gibt. In vielen Fällen ist deshalb ein Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten nötig, um die Eintragung der Elternschaft zu erwirken. Sollte ein solches Gerichtsverfahren scheitern, wäre ein langwieriges Adoptionsverfahren nötig, um die Zuordnung zu dem Kind zu erhalten.


Erfolgreiche Fälle deutscher Wunscheltern

Gerade über die Elternschaft von Wunscheltern, die in den USA per Leihmutter ein Kind bekommen haben, haben deutsche Gerichte schon mehrfach entschieden – was auch zeigt, dass die USA schon seit Jahren ein beliebtes Leihmutterschaftsland sind.

Relevant ist insbesondere das Urteil des BGH aus dem Jahr 2014, in dem das Gericht folgendes ausgeführt hat: „Nach zutreffender Auffassung folgt aus dem Umstand, dass eine ausländische Entscheidung im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunsch- oder Bestelleltern zuweist, für sich genommen jedenfalls dann noch kein Verstoß gegen den deutschen ordre public, wenn ein Wunschelternteil – im Unterschied zur Leihmutter – mit dem Kind genetisch verwandt ist.“

Auf diese Entscheidung, bei der es um eine kalifornische Leihmutterschaftsvereinbarung ging, folgten einige weitere Entscheidungen, die sich immer wieder auf die Ausführungen des BGH bezogen. So auch in einem kürzlich von den Anwälten der Kanzlei Schlun & Elseven gewonnenen Gerichtsverfahrens, in dem es um zwei Wunschväter und ihr in Mexiko von einer Leihmutter zur Welt gebrachtes Kind ging.

Diese Reihe an positiven Entscheidungen verdeutlichen, dass deutsche Gerichte zunehmend dazu neigen, die elterlichen Rechte im Kontext internationaler Leihmutterschaften zu unterstützen.

Dazu ist auch erwähnenswert, dass die aktuelle Regierung im Koalitionsvertrag versprochen hat, die aktuelle Gesetzeslage zur Leihmutterschaft in Deutschland zu überprüfen. Dafür wurde ein Komitee einberufen, dass sich mit den Problemen und Argumenten rund um das Thema Leihmutterschaft beschäftigt und die rechtliche Situation in Deutschland evaluiert. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten.


Schlun & Elseven: Ihr Rechtsbeistand im Familienrecht

Die Entscheidung für Leihmutterschaft ist komplex und mit vielen rechtlichen Aspekten verbunden. Unsere Experten für Familienrecht stehen Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Weg zum Elternglück so komplikationslos wie möglich verläuft. Die rechtliche Bewertung der Erfüllbarkeit Ihres Kinderwunsches ist zweifelsohne eine emotional belastende Situation, in der Sie auf die Hilfe und Unterstützung unserer Rechtsexperten zählen können. Wir informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten in den USA und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Von der rechtlichen Beratung über die Ausarbeitung von Verträgen bis hin zur Vertretung vor Gericht setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Rechte optimal geschützt sind und Sie den Weg zu Ihrem Wunschkind erfolgreich bewältigen können.