Covid-19 hat nicht nur enorme Auswirkungen auf unsere Gesundheit, sondern hat auch viele Menschen in wirtschaftliche Not getrieben. Hilfsgelder sollten deswegen eine unkomplizierte und schnelle Hilfe gewähren. Während die Subventionen die Menschen aus der Existenznot bringen sollten, wurden häufig Gelder beantragt, auf die kein Anspruch bestand. Den Staatsanwaltschaften zu Folge wird derzeit in allen Bundesländern wegen Betrug ermittelt.

Häufig sind sich die betroffenen Personen nicht über die Reichweite ihres Handelns bewusst und unterschätzen die strafrechtlichen Folgen. Häufig wird die Kontrolle über das Geschehen verloren, sodass ein strafbares Verhalten ins nächste mündet. Es ist indes zu betonen, dass Irrtümer meist vermeidbar sind und die Strafbarkeit daher nicht entfallen lassen. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist schnelle Reaktion gefragt, um schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden. Unser Team an hochqualifizierten und im Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwälten steht Ihnen zur Seite, um Sanktionen zu vermeiden oder eine nicht abwendbare Strafe zu reduzieren.

Sind Sie Opfer eines Betruges geworden? Während der Corona-Krise wird häufig versucht die bestehende Unsicherheit der Menschen und Unternehmen zum eigenen Vorteil zu nutzen. So liegen viele Fälle vor, in denen versucht wurde, mit der Angabe fremder Daten Leistungen zu erhalten. Unsere Rechtsanwälte sind mit allen Betrugsmaschen vertraut und helfen Ihnen dabei, sich zur Wehr zu setzen.

Rechtsberatung im Ausländerrecht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte berät Privatpersonen und Unternehmen im Einwanderungsrecht. Unsere Anwälte für deutsches Strafrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten auch Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Strafrecht Seite.

Ausmaß des Schadens noch nicht absehbar

Angesichts dessen, dass die Ermittlungen in der Regel mehrere Monate andauern, liegen noch keine endgültigen Werte über das bisherige Ausmaß des Schadens vor. Darüber hinaus gehen täglich neue Hinweise auf weitere Verdachtsfälle ein. Wurde der Schaden z.B. in Berlin Anfang April noch auf 200.000 € geschätzt, meldete die Oberstaatsanwaltschaft bis Ende Mai Maßnahmen zur Vermögenssicherung in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro. In Nordrhein-Westfalen wurde allein der Schaden durch Fake-Seiten (mehr dazu unten) in 11 Fällen auf über 227.000€ geschätzt. Die bundesweite Dunkelziffer ist indes weit höher.

Zu berücksichtigen ist indes, dass die auf den ersten Blick sehr hohen Zahlen ins Verhältnis gesetzt werden müssen. So lag die bundesweite Gesamtsumme der bewilligten Soforthilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern bei 13,1 Milliarden Euro. Weiterhin ist zu betonen, dass eine große Anzahl an Empfängern erhaltene Zuschüsse bereits freiwillig zurückgezahlt hat.


Fallzahl wegen langer Verfahrensdauer schwer ermittelbar

Nicht nur der entstandene Schaden lässt sich schwer beziffern, sondern auch die Zahl der Betrugsfälle. Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen lässt sich diese nicht genau benennen. Bundesweit bestand Ende Mai der Verdacht des Betruges in 2200 Fällen. Während diese Zahl den potenziellen Umfang indiziert, ist die eingeschränkte Aussagekräftigkeit zu berücksichtigen. So erstreckt sich die Zahl z.B. nicht auf Fälle in NRW, da hierzu noch keine Zahlen durch das Landeskriminalamt vorgelegt wurden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einem Verdachtsfall eben nur ein Verdacht auf eine strafbare Handlung und keine tatsächliche Betrugsstrafbarkeit besteht.

So führten z.B. in NRW zum Ende der Auswertung rund 9.000 eingegangene Anzeigen mit Bezug zu Fake-Seiten zu lediglich 11 Fällen der Betrugsstrafbarkeit. Zuletzt ist auch zu berücksichtigen, dass eine starke Divergenz zwischen dem Ausmaß an Verdachtsfällen in den verschiedenen Bundesländern besteht.


Unrechtmäßige Beantragung von Hilfsgeldern

Die Methoden, um unberechtigt an Hilfsgelder zu gelangen sind mannigfaltig und unterscheiden sich von Fall zu Fall.  So werden etwa falsche Angaben zur finanziellen Situation gemacht oder Gelder für Unternehmen eingefordert die nicht (mehr) existieren oder schon seit geraumer Zeit insolvent sind. Auch werden teilweise Gelder für fremde Firmen beantragt, während die eigenen Kontodaten angegeben werden. Häufig werden die Hilfen nicht den Vorgaben entsprechend eingesetzt oder mehrfach beantragt.

Während die strafrechtlichen Folgen eines solchen Verhaltens häufig unterschätzt werden, sind tatsächlich erhebliche Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen zu erwarten.  Die drohenden Sanktionen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Mögliche Tatbestände sind die Geldwäsche, der Subventionsbetrug, die Fälschung beweiserheblicher Daten oder das Ausspähen von Daten.

Subventionsbetrug § 264 StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
  2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
  3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder
  4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

Zu betonen ist, dass der Subventionsbetrug ein abstraktes Gefährdungsdelikt darstellt. Dies bedeutet, dass es nicht erforderlich ist, dass tatsächlich ein Irrtum erregt wurde oder eine Subvention ausgezahlt wurde, auf die kein Anspruch besteht. Strafbegründend ist schon die Erfüllung des oben genannten Tatbestandes.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Subventionsbetrug auch durch Unterlassen begangen werden kann. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn erhebliche Tatsachen verschwiegen werden.

Gemäß § 264 Abs. 6 Satz 1 StGB kann die Strafbarkeit dann entfallen, wenn der Täter die Gewährung der Subvention freiwillig verhindert. Es ist daher ratsam, möglichst frühzeitig zu versuchen, wieder auf den Boden der Rechtsordnung zurück zu gelangen, um folgenschweren Konsequenzen zu entgehen.

Corona-Hilfsgelder werden häufig vorsätzlich und missbräuchlich beantragt. Jedoch kann es auch vorkommen, dass bei der Antragsstellung ohne schlechte Absicht Fehler unterlaufen sind. Ist dies bei Ihnen der Fall, müssen Sie schnell reagieren, um schwerwiegende Folgen abzuwenden. Dies ist insbesondere deswegen der Fall, weil es grundsätzlich ausreicht, dass die Angaben objektiv falsch sind. Es ist daher unerheblich, ob Sie sich darüber im Klaren waren oder nicht. Nichtsdestotrotz gelingt der Vorwurf der betrügerischen Fördermittelerlangung der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht immer.

Bei dem Subventionsbetrug handelt es sich um eine komplizierte Strafrechtsnorm, für deren Verständnis herausragende juristische Kenntnisse erforderlich sind. Unser Team an spezialisierten Wirtschaftsverteidiger prüft Ihren Fall, um Sie dann über die rechtliche Belastbarkeit des Vorwurfs zu informieren und Sie über die entsprechenden Verteidigungsmöglichkeiten zu beraten.


Wie wird der Subventionsbetrug bestraft?

Der Subventionsbetrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert. In besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren. Im Rahmen der Corona-Hilfsgelder ist das Annehmen eines „besonders schweren Falls“ nicht zu unterschätzen. Ein solcher liegt unter Anderem dann vor, wenn der Täter aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt (§ 264 Abs. 2 Nr.1 StGB). Auch wenn ein Betrag von 9.000€ nicht den Anschein eines „großen Ausmaßes“ macht, hat der Bundesgerichtshof betont, dass ein solches nicht betragsmäßig festzulegen ist (BGH, 1 StR 235/14).

Vielmehr kommt es auf die Gesamtumstände des Falls an, wobei auch die Notsituation der Corona-Krise Berücksichtigung erhalten dürfte. Nichtsdestotrotz kann es eine gute Verteidigung bei entsprechender Tatsachenlage erreichen, dass ein Ersttäter mit einer Geldstrafe davonkommt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn lediglich leichtfertigt gehandelt wurde. Hier ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts unerlässlich!

Beachten Sie auch, dass Sie die rechtswidrig erhaltenen Beträge zurückzahlen müssen. Dies soll nicht nur zur Abschreckung dienen, sondern auch jenen die Motivation nehmen werden, die annehmen, der Subventionsbetrug würde sich trotz einer auferlegter Gelstrafe noch „lohnen“.


Wie wird der Betrug aufgedeckt?

Wenn auch nicht immer, so wird der Betrug häufig früher oder später aufgedeckt. Es ist daher nicht ratsam, darauf zu hoffen, dass falsche Angaben im Subventionsantrag unentdeckt bleiben. Die Bewilligungsbehörden (in der Regel die Förderbanken der Länder) werden in der Regel schnell auf Diskrepanzen im Antrag aufmerksam. Aufgrund der angegebenen Daten sind Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich.

In anderen Fällen werden die Behörden durch externe Akteure auf verdächtiges Verhalten hingewiesen. So kann z.B. die Bank des Antragstellers der Behörde melden, dass dieser bereits lange vor der Corona-Krise insolvent war und daher möglicherweise kein Anspruch auf Hilfsgelder besteht. Den Banken fallen plötzlich eingehende Beträge dieses Ausmaßes (pro Antragsteller ca. 9000€) in der Regel auf und erstatten oft sogar selbst Strafanzeige. Verdächtig ist es auch, wenn eine hohe Summe auf das Konto eines Minderjährigen oder einer Person eingeht, die seit langem Hartz IV bezieht.

Eine wesentliche Rolle in der Aufdeckung des Subventionsbetrugs spielt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Diese gehört zum deutschen Zoll und ist mitunter für die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche zuständig. Kommt einer Bank eine Transaktion verdächtig vor, übermittelt sie diese an die FIU. Die Zentralstelle überprüft daraufhin, ob ein Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen besteht. Ist ein solcher gegeben, wird der Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.

Aber auch Hinweise durch Nachbarn, die auf unberechtigte Hilfen hindeuten, tragen zur Aufklärung bei. Im Rahmen ihrer Ermittlungen kann es auch zu Objektdurchsuchungen und Vermögenssicherstellung kommen. In diesem Zusammenhang ist es noch einmal zu betonen, dass ein schnelles Reagieren Sie vor solch schwerwiegenden Eingriffen schützen kann. Haben Sie fehlerhafte Anträge gestellt, haben Sie keinen Anspruch auf die erhaltenen Zuschüsse, oder haben Sie die Gelder nicht sachgerecht eingesetzt, sollten Sie nicht warten bis die Staatsanwaltschaft diese Maßnahmen ergreift. Setzten Sie sich rechtzeitig mit einem Anwalt auseinander, um noch mit dem geringsten Schaden aus der Sache herauszukommen!


Fake-Seiten und Phishing-Mails

Es werden immer häufiger Fälle bekannt, in denen versucht wurde, durch Internet- oder Telefonbetrug Daten zu erschleichen, um diese für die Beantragung von Hilfsgeldern zu verwenden. Der Betrug erfolgte vielfach mittels sogenannter Fake-Seiten. Diese bilden offizielle Websites nach, um so bei den Getäuschten den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um staatliche Plattformen. Aufgrund dieser Täuschung werden dann die relevanten Daten preisgegeben, die von den Betrügern zur Beantragung von Hilfsmitteln zu eigenem Nutzen verwendet wurden. Diese Fake-Seiten werden in der Regel im Ausland gehostet. Ende Mai hatten die Behörden 18 Seiten in über 8 Bundesländern aufgedeckt und sperren lassen.

Häufig wurden auch gefälschte E-Mails (Phishing-Mails) genutzt, um fremde Daten zu erlangen. In anderen Fällen wurde behauptet es handele sich um eine Förderbank, welche die Rückzahlung angeblich ausgezahlter Zuschüsse verlangte.

Sollten Sie auf einer solchen Seite Ihre Daten angegeben haben oder gar Zahlungen getätigt haben, sollten Sie schleunigst rechtlichen Beistand ersuchen. Unsere Fachanwälte sind mit diesen Maschen vertraut und helfen Ihnen dabei, sich dagegen zu wehren!


Wie reagieren die Behörden?

Auf das Bekanntwerden der ersten Fälle reagierten die Behörden mit vielfachen Nachbesserungsversuchen.  So soll der Einsatz von speziellen Prüfteams dazu führen, dass es zu weniger Betrugsfällen kommt. Weiterhin ist das Prüfungsverfahren in vielen Ländern ausgebaut und die Menge an stichprobeartigen Überprüfungen ausgedehnt worden.

Im Kampf gegen den Subventionsbetrug wurden zudem Fake-Seiten durch die Polizei und Bewilligungsstellen veröffentlicht, um so vor den Betrügern zu warnen. Viele der Seiten sind inzwischen gesperrt worden. Vielfach gelang es den Behörden ausgezahltes Geld sicherzustellen.


Unser Service

Wird Ihnen Betrug vorgeworfen, weil Sie staatliche Zuschüsse in Anspruch genommen haben? Sind bereits strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden? Um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie so früh wie möglich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Oft liegen Fälle vor, in denen die Situation ungeplant ausgeufert ist. Auch wenn Sie meinen, sich in einer ausweglosen Situation zu befinden, erkennen unsere Strafverteidigern häufig noch Möglichkeiten, um Ihre Strafe abzuwenden oder sie doch auf das Mindestmaß zu reduzieren. Dafür ist eine umfassende Überprüfung Ihres Falles und eine gut ausgearbeitete Verteidigung unerlässlich.

Sollte noch keine Anklage erhoben worden sein während Sie aber befürchten, dass eine solche bevorsteht, kann ein frühzeitiges Einschalten eines Rechtsanwalts den Ausgang des Geschehens bestimmen. Unsere Strafverteidiger stehen Ihnen gerne zur Verfügung, kontaktieren Sie dafür direkt unsere Kanzlei.

Sollten Sie Opfer einer Betrugsmasche geworden sein, helfen unsere Fachanwälte Ihnen dabei, sich erfolgreich gegen Ihre Rechtsverletzung zu wehren. Nutzen Sie dafür einfach das untenstehende Formular.