Internationale Investoren sind es in der Regel gewohnt, direkte Gespräche mit dem Leitungsorgan der Zielgesellschaft zu führen. Da es in ausländischen Unternehmen oftmals nur ein „board” gibt, das die Geschäftsführung, Leitung und Überwachung der Gesellschaft auf sich vereint, ist den meisten Investoren nicht bewusst, dass ein unmittelbarer Austausch mit dem Aufsichtsrat eines deutschen Unternehmens (aufgrund des hier geltenden dualistischen Corporate-Governance-Modells) nicht nur den unüblichen Kommunikationsweg darstellt, sondern auch rechtlich problematisch ist.

Um den Dialog zwischen Investoren und Aufsichtsräten so fruchtbar wie möglich zu gestalten, sind allerdings inzwischen einige klare Leitsätze für die Kommunikation zwischen Investoren und börsennotierten Unternehmen mit Aufsichtsrat entwickelt worden, die es in einer solchen Situation zu berücksichtigen gilt.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassenden Rechtsbeistand bei allen Fragen rund um die Führung von Investorendialogen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht zeigen Ihnen gerne auf, wie Sie vor dem Hintergrund des regulatorischen Rahmens den Erwartungen von Investoren an deutsche Unternehmen Rechnung tragen und dabei Ihre Ziele am besten erreichen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Rechtsberatung im Ausländerrecht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte berät Privatpersonen und Unternehmen im Gesellschaftsrecht. Unsere Anwälte für deutsches Gesellschaftsrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten auch Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unser Seite Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht.

Dialoge mit dem Aufsichtsrat: Ein gefährliches Terrain

Dialoge mit Investoren sollten stets gut vorbereitet, um korrekt durchgeführt zu werden. Dabei sollte der Aufsichtsrat rechtssichere Standards setzen, um sich gegebenenfalls der Haftung zu entziehen. Eine Kommunikationsordnung und ein Leitfaden für Investoren können hierbei helfen. Es gibt zahllose Rechtsfragen, die zu behandeln sind. Investoren, denen ein Gesprächsgesuch verweigert worden ist, muss unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Begründung für die Ablehnung übersandt werden.

Der Fluss von Insiderinformationen ist gleichfalls zu unterbinden. Zugleich ist trotz der Gesprächsführung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und durch einzelne Ausschussvorsitzende auf eine einheitliche Kapitalmarktkommunikation zu achten. Vorstand und Aufsichtsrat müssen die im Dialog gewonnenen Informationen zudem in einem stetigen Fluss austauschen. Insgesamt gibt es in diesem Zusammenhang viele rechtliche Probleme und Abwägungsfragen, sodass der Rechtsbeistand eines spezialisierten Anwalts dringend zu empfehlen ist.


Investorendialoge bringen einen realen Nutzen

Der Blick nach Großbritannien offenbart, dass Investorendialoge durchaus zu einer besseren Corporate Governance führen können. Studien belegen, dass Unternehmen, die Investorendialoge eingeführt haben, ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von 7,1 Prozent aufweisen.

Investorendialoge sind auf wenige Gesprächsthemen beschränkt und eignen sich dazu, Richtlinien für Auswahl- und Vergütungsprozesse festzusetzen. Sie behandeln die Zusammensetzung und Vergütung der Mitglieder des Leitungsorgans, die Vorstandsbestellung, -abberufung und -vergütung sowie die Binnenorganisation des Leitungsorgans. Investoren möchten in der Regel auch auf die Strategieentwicklung und -umsetzung sowie die Anforderungskriterien für die Wahl von Abschlussprüfern Einfluss nehmen.


Börsennotierte Gesellschaften: Wer redet mit den Investoren?

Börsenorientierten deutschen Gesellschaften sollte stets bewusst sein, dass Dialoge des Aufsichtsrats mit Investoren nur schwer mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Eine damit verbundene Regelung ist sinnbildlich ein Fremdkörper im deutschen Aktienrecht.

Unser Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Dr. Matthias Wurm, hat im Rahmen seiner Promotion wissenschaftlich untersucht, inwieweit die Regelungen im angelsächsischen UKCGC als Vorbild für deutsche börsennotierte Gesellschaften und den Deutschen Corporate Governance Kodex dienen können. Seine Erkenntnisse geben Gesellschaften einen Leitfaden an die Hand und zeigen auf, wie Investorendialoge in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden können. Um Problemen vorzubeugen, muss auch die Arbeitnehmerseite mit einbezogen werden.

Ausländischen Investoren ist zumeist gar nicht bewusst, dass die Arbeitnehmermitbestimmung in Deutschland eine derart große Rolle spielt. Durch den Einbezug der Arbeitsnehmerseite können konfliktreiche Auseinandersetzungen mit Gewerkschaften bereits im Vorhinein unterbunden werden.


Investorendialoge: Wirtschaftliches Wachstum für börsennotierte Gesellschaften

Der deutsche Corporate Governance Kodex entstand im Rahmen von Finanzkrisen und ist die Antwort auf eine schlechte Corporate Governance, die Unternehmen und deren Aktionären zum Nachteil gereichte. So schneiden Familienunternehmen beim Wachstum weltweit deutlich besser ab als Gesellschaften, bei denen Eigentümerschaft und Management institutionell getrennt sind. Der Grund hierfür liegt darin, dass Familienunternehmen deutlich mehr Wert auf Kapitalerhalt und Innovationen legen. Bei Gesellschaften, in denen Eigentümerschaft und Management getrennt sind, ist unbedingt zu vermeiden, dass das Management seinen Wissensvorsprung ausbeutet (moral hazard).