Da sich das COVID-19-Coronavirus weiterhin in Europa ausbreitet, ist Deutschland nur eines von vielen Ländern, das jetzt ein vorübergehendes Einreiseverbot erlassen hat. Da die Zahl der offiziellen COVID-19-Fälle in Deutschland in die Zehntausende anstieg, hat die Regierung die Schließung der deutschen Grenzen verkündet. Dies ist ein beispielloser Schritt und veranschaulicht, wie ernst der COVID-19-Ausbruch ist. In diesem Artikel werden wir darlegen, was diese Schließung bedeutet, wer am stärksten beeinträchtigt wird, wie die Grenzen innerhalb der Schengen-Zone betroffen sind und wie lange dieses Einreiseverbot nach Deutschland dauern wird. Dieser Artikel gehört zu einer Reihe von Artikeln, die wir im Zuge der Entwicklung dieser Krise herausgeben. Es ist eine schwierige Zeit für alle, und wir möchten unsere Mandanten über die Entwicklungen in Deutschland auf dem Laufenden halten. Wenn Sie eine umfangreichere fachliche Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Anwaltsteam für Migrationsrecht. Unsere Anwälte sind per Telefon, E-Mail und Videokonferenzen zu erreichen und beraten Sie in Ihrer persönlichen Situation.


Einreiseverbot nach Deutschland: Was bedeutet das?

Am Dienstag, 17. März, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt, dass die deutschen Grenzen für einen Monat geschlossen werden. Ziel dieses Reiseverbots nach Deutschland ist es, die Verbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen. Da die Anzahl der infizierten Personen weiterhin steigt, sei die Reduzierung der Ausbreitung des Virus notwendig, um das deutsche Gesundheitssystem zu entlasten. Von dem Verbot nicht betroffen sind deutsche Staatsbürger oder EU-Bürger / Bürger von Ländern wie Island, Andorra, Liechtenstein, Großbritannien, Schweiz und Norwegen. Ebenfalls ausgenommen sind Personen aus Drittstaaten, die ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland oder anderen Schengen-Ländern haben. Das Verbot gilt folglich für Menschen aus Drittstaaten, die nicht der o.g. Ausnahme unterfallen. Dieses Einreiseverbot nach Deutschland wurde im Rahmen einer Reihe von Maßnahmen eingeführt, die von den Ländern der Europäischen Union und der Schengen-Zone ergriffen wurden. Die rechtliche Begründung für das Einreiseverbot findet sich in § 6 des Schengener Grenzkodexes, in dem “Gefahren für die öffentliche Gesundheit” als Grund für die Schließung der Grenzen eines Landes innerhalb des Schengen-Raums aufgeführt sind. Das Einreiseverbot nach Deutschland bedeutet, dass Personen aus Drittstaaten nicht nach Deutschland einreisen dürfen, ohne dass ein dringender Grund für ihre Einreise vorliegt. Sollten sie keinen triftigen Grund haben, wird diesen Personen aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland verweigert. Dies wird durch Kontrollen sichergestellt. Dieses Einreiseverbot nach Deutschland erstreckt sich auf See-, Flug- und Überlandreisen. Außerdem gilt es selbst dann, wenn Deutschland nur Transitland ist.


Einreiseverbot nach Deutschland: Wie lange wird es dauern?

Das Einreiseverbot nach Deutschland ist vorerst für einen Monat angesetzt, aber es ist unmöglich zu prognostizieren, wie die Situation nach Ablauf dieses Monats aussehen wird. Die deutsche Regierung unternimmt drastische Schritte, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Schulen werden geschlossen, ebenso wie nicht notwendige Geschäfte. Außerdem wird die Möglichkeit soziale Kontakte wahrzunehmen drastisch eingeschränkt. Wir stehen Ihnen allerdings auch jetzt und weiterhin zur Seite. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts steigt die Zahl der Fälle von COVID-19-Coronavirus in Deutschland und in der Europäischen Union täglich an. Kurzfristig werden diese Fallzahlen weiter ansteigen, und daher ist es schwierig vorherzusagen, wie die EU auf die Entwicklung der Situation reagieren wird. Im Moment gilt das Einreiseverbot nach Deutschland für einen Monat, aber es ist durchaus möglich, dass es verlängert wird. Wir werden Sie auch weiterhin darüber informieren, wie sich die Situation entwickelt.

Wir sind für Sie da! Bei allen rechtlichen Problemen oder einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem COVID-19-Coronavirus sowie dem Kurzarbeitergeld wenden Sie sich gerne direkt an unsere Anwaltskanzlei. Unsere Anwälte sind telefonisch, per E-Mail und via Videokonferenz für Sie da.


Reiseverbot nach Deutschland: Schließung der deutschen Grenzen

Selbst innerhalb der EU gibt es inzwischen große Störungen im Reiseverkehr. Anfang der Woche hat Deutschland seine Grenzen zu Österreich, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz geschlossen. Die Tschechische Republik und Polen hatten zuvor angekündigt, dass sie ihre Grenze zu Deutschland schließen werden. Es ist wahrscheinlich, dass im Zuge der weiteren Ausbreitung des Virus in naher Zukunft weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das bedeutet, dass der Reiseverkehr zwischen Deutschland und diesen Ländern nun stark gestört ist und lange Warteschlangen an einigen dieser Grenzen gemeldet wurden. Waren dürfen die Grenzen weiterhin passieren, ebenso wie Pendler, aber es wird lange Verzögerungen und größere Störungen geben. Darüber hinaus haben deutsche Staatsbürger, die sich derzeit in einem der Nachbarländer aufhalten, das Recht, die Grenze zu überqueren, um nach Deutschland zurückzukehren. Die gleichen Regeln gelten auch für Ausländer, die eine legitime deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzen.


Reisebeschränkungen aus Deutschland: Kurzzeit-Visa

Wer sich mit einem Schengen-Kurzzeitvisum oder einem Geschäftsvisum in Deutschland aufhält, sollte unbedingt die laufende Frist für das Visum überprüfen. Durch die Schließung der Grenzen kann bei der Ausreise aus Deutschland zu Komplikationen kommen. Ein illegaler Aufenthalt über das Ende eines Visums hinaus, kann enorme Konsequenzen haben, und deshalb ist es wichtig, diesem Problem vorzubeugen.
Unter normalen Umständen ist es mitunter schwierig, eine Verlängerung für ein Schengen-Visum zu bekommen, aber in diesen Zeiten können wir nicht von normalen Umständen sprechen. Mit der Schließung der Grenzen und den Reiseverboten aus und nach Deutschland ist es möglich, eine Verlängerung aufgrund des Prinzips der “höheren Gewalt” in Anspruch zu nehmen. Bitte lesen Sie unseren Artikel: “Visa-Verlängerungen in Deutschland aufgrund von COVID-19 Coronavirus” für weitere Informationen zu diesem Thema. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden und Ihre Möglichkeiten besprechen möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.


Deutsche Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht

Wir von Schlun & Elseven sind in deutschlandweit als Full-Service-Kanzlei tätig. Das COVID-19-Coronavirus wirkt sich auf alle Bereiche der menschlichen Interaktion aus und hat massive ökonomische Auswirkungen für unsere Privat – und Firmenmandante. Vor diesem Hintergrund wird das COVID-19-Coronavirus zahlreiche Rechtsbereiche betreffen. Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie von dem Robert-Koch-Institut. Wenn Sie eine Rechtsberatung bezüglich der Auswirkungen des COVID-19-Coronavirus auf Ihr Unternehmen oder andere rechtliche Fragen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Büros befinden sich in Köln, Düsseldorf und Aachen, allerdings stehen wir auch telefonisch oder per Mail zur Verfügung.