Rechtsanwalt für Staatsangehörig­keitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsberatung und Vertretung im Staatsangehörigkeitsrecht

Full Service für Sie bundesweit

Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven umfassende rechtliche Unterstützung an – für Mandanten, die beabsichtigen, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen. Unsere Rechtsdienstleistungen umfassen die Beschaffung der benötigten Aufenthaltsgenehmigung bzw. die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kommt sowohl für diejenigen in Betracht, die über den hierfür erforderlichen Zeitraum in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, als auch für diejenigen, die in Deutschland geboren wurden oder deutsche Staatsangehörige geheiratet haben. Darüber hinaus besteht ein Anspruch für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit ihrer Abstammung bzw. einem sog. Vertrauensschutz begründen können.

Unsere Expertise rund um Ihre Staatsangehörigkeit

Wählen Sie Ihr Anliegen aus

Staatsangehörigkeitsrecht

Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich von Personen beansprucht werden, die deutsche Vorfahren vorweisen können. Da die deutsche Staatsbürgerschaft an den Erwerb der Unionsbürgerschaft gekoppelt ist, bringt eine solche Entscheidung weitere Vorteile mit sich. Mit Hilfe unserer Anwälte können Sie herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Wir unterstützen Sie zudem bei der Beschaffung der benötigten Dokumente sowie der Antragstellung.

Das Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft ist äußerst komplex und umfasst die Einreichung eines Antrags, der den jeweiligen Anforderungen entsprechen muss, sowie die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente in beglaubigter Kopie. Um eventuell offengebliebene Fragen zu klären, ist gegebenenfalls enge Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden erforderlich. Unsere Anwälte sind erfahren in der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft und unterstützen Mandanten weltweit bei diesem Unterfangen. Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und stellen sicher, dass die erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß erfüllt werden.

Dazu beraten wir Sie

Staatsangehörigkeitsrecht

Staatsangehörigkeit durch Heirat und Geburt

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt sowie durch Heirat erworben werden, vgl. § 4 StAG. Obwohl dies zunächst ein einfacher Weg zu sein scheint („Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“), bedeutet es für diejenigen, die außerhalb Deutschlands leben, in der Regel ein kompliziertes und aufwendiges Verfahren. Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bringt viele Vorteile mit sich, kann aber auch dazu führen, dass sich das Kind zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft seines Geburtslandes entscheiden muss. Das Recht der doppelten Staatsbürgerschaft ist selten einfach zu handhaben, da die Beteiligten die Regelungen beider Rechtsordnungen berücksichtigen müssen – sowohl die deutschen Gesetze als auch die des anderen Landes. Unsere Anwälte für Staatsbürgerschaftsrecht beantworten gerne all Ihre Fragen zu diesem Thema.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten ist im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geregelt. So bestimmt § 9 StAG, dass Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wenn sie sich mindestens drei Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Um die Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt zu beantragen, muss der Ehegatte zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Staatsangehörigkeitsrecht

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Für diejenigen, die Deutschland zu ihrer Heimat gemacht haben, stellt das Einbürgerungsverfahren eine verlockende Option dar, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Damit erhalten Sie einen erleichterten Zugang zu den Sozialleistungen und die Vorteile des deutschen Bildungs- und Gesundheitssystems, aber auch jene der Unionsbürgerschaft. Darüber hinaus können Sie als Wahlberechtigte/r an allen deutschen Wahlen teilnehmen. Unsere Anwälte betreuen gerne Ihren Antrag auf Einbürgerung.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nach § 10 StAG beantragt werden, wenn die antragstellende Person die folgenden Bedingungen erfüllt und

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Deutschland hat,
  • sich seit fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhält,
  • den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bestreitet,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
  • nicht vorbestraft ist,
  • sich zum Grundgesetz bekennt und keine verfassungsfeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtend motivierten Bestrebungen unterstützt (bzw. sich glaubhaft von früherer Unterstützung distanziert) und
  • den Einbürgerungstest zur deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden hat.

Sind diese Bedingungen erfüllt, muss ein Antrag gestellt und die entsprechenden Formulare korrekt ausgefüllt werden. Sollten Sie Unterstützung bei Ihrem Antragsverfahren benötigen, so zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Dazu beraten wir Sie

Staatsangehörigkeitsrecht

Staatsangehörigkeit für Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus

Zu den Mandanten, die unsere Kanzlei bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unterstützt, gehören auch Personen, deren Vorfahren zwischen 1933 und 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde (Artikel 116 Abs. 1 GG):

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Während der Jahre der Regierung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) verloren unzählige Menschen ihr Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Das heutige deutsche Recht bietet den Opfern dieser Verbrechen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit, die ihre Vorfahren verloren haben, wiederzuerlangen.

Die Entwicklung der deutschen Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer hat dazu geführt, dass die Zahl der Gruppen, die die Staatsbürgerschaft beantragen können, gestiegen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden Personen:

  • Eheliche Kinder, die vor dem 1. April 1953 von deutschen Müttern (deren Staatsangehörigkeit entzogen wurde) und nichtdeutschen Vätern geboren wurden,
  • nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1933 von deutschen Vätern (denen die Staatsangehörigkeit aberkannt wurde) und nichtdeutschen Müttern geboren wurden, sofern die Vaterschaft dieser Kinder vor der Vollendung des 23. Lebensjahres nach deutschem Recht anerkannt oder festgestellt wurde,
  • Kinder, deren deutscher Elternteil die ausländische Staatsangehörigkeit erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit im Zuge der nationalsozialistischen Verfolgung verloren hat, einschließlich der Kinder, deren Mütter verfolgungsbedingt ausgewandert sind und ihre Staatsangehörigkeit vor dem 1. April 1953 durch Heirat mit einem ausländischen Mann verloren haben.

In diesen Fällen entfallen die Hürden, die normalerweise für die Erlangung der Staatsbürgerschaft erforderlich sind. Das heißt, die Antragsteller müssen nicht nachweisen, dass sie über die finanziellen Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem müssen sie nur grundlegende deutsche Sprachkenntnisse und Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.

Unsere Anwälte prüfen Ihre Familiengeschichte sowie die vorliegende Dokumentation sorgfältig, um Ihre Berechtigung auf die deutsche Staatsbürgerschaft festzustellen. Anschließend betreuen wir das dazugehörige Antragsverfahren, um einen komplikationslosen Ablauf zu gewährleisten.

Dazu beraten wir Sie

Staatsangehörigkeitsrecht

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland ist ein komplexes Verfahren, da bei deren Beantragung sowohl die deutschen Gesetze als auch die des anderen Landes beachtet werden müssen. Als Vorüberlegung ist stets zu berücksichtigen, ob beide Staaten eine Mehrstaatigkeit überhaupt zulassen.

In Deutschland war bisher eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es handelte sich um ein anderes EU-Land oder die Schweiz. Ausnahmen waren insbesondere mit der Erteilung einer „Beibehaltungsgenehmigung“ möglich. Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 wird die Mehrstaatigkeit generell zugelassen, sodass nach deutschem Recht keine zusätzlichen Voraussetzungen oder Genehmigungen erfüllt werden müssen. Es ist jedoch stets auch auf die andere Rechtsordnung zu achten. In einigen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulässig. Diese Länder können von ihren Bürgern verlangen, dass sie ihre Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes beantragen. Andere Länder erlauben ihren Bürgern nicht, auf ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten, was ebenfalls bedacht werden sollte. Folglich ist es wichtig, zunächst in Erfahrung zu bringen, ob Ihr Herkunftsland eine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, bevor Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung oder Einbürgerung beantragen.

Sowohl bei der Betreuung des Antragsverfahrens für die deutsche Staatsbürgerschaft als auch für die Beantwortung aller staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen – unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrer fundierten Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützend zur Seite. Die Entscheidung, ob die doppelte Staatsbürgerschaft auf Ihre Situation zutrifft, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Eine Beratung durch einen fachkundigen Anwalt ist die beste Maßnahme, die Sie in einer solchen Situation ergreifen können.

Dazu beraten wir Sie

Staatsangehörigkeitsrecht

Verlust der Staatsangehörigkeit: Beibehaltung und Verzicht

Die Vorgaben des Verlustes bzw. Verzichts der deutschen Staatsangehörigkeit werden mit der Reform 2024 neu gefasst. Nach der neuen Fassung geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren

  • durch Verzicht nach § 26 StAG,
  • durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, § 28 StAG, oder
  • durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes, § 35 StAG.

In strittigen Fällen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit betreffen, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht beraten zu lassen. Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann in Fällen erforderlich werden, in denen ein anderer Staat keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Um Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, müssen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. In Deutschland ist ein freiwilliger Verzicht auf die Staatsangehörigkeit nicht möglich, wenn die Person dadurch keine anerkannte Staatsangehörigkeit mehr besitzt. Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist in § 26 Abs. 1 StAG geregelt und besagt:

Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.

Antragsteller, die ihre Staatsangehörigkeit aufgeben wollen, müssen ihre Dokumente vorlegen und einen Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat stellen. Erst nach deren Prüfung und Genehmigung kann die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, wie § 26 Abs. 3 StAG besagt:

Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt ein mit der Aushändigung der von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgefertigten Verzichtsurkunde.

Durch die Zusammenarbeit mit unseren Experten für Staatsangehörigkeitsrecht können Sie sicher sein, dass Sie in allen Fragen rund um die Beibehaltung bzw. Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit umfassend und kompetent beraten werden.

Dazu beraten wir Sie

Staatsangehörigkeitsrecht

Die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bringt viele Vorteile mit sich. Sie eröffnet ihrem Inhaber den Zugang zu Deutschland und der gesamten Europäischen Union. Deutsche Staatsangehörige haben das Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union, was bedeutet, dass ihre Inhaber leichteren Zugang zu anderen EU-Ländern haben, um dort zu arbeiten, zu studieren, ihren Ruhestand zu verbringen oder andere Zwecke zu verfolgen. Außerdem ist die deutsche Staatsbürgerschaft für Unternehmer und Investoren, die vom lukrativen europäischen Markt profitieren wollen, von großem Vorteil.

Ein weiterer Vorteil der deutschen Staatsbürgerschaft besteht darin, dass sie den Zugang zu mehr als 180 Ländern weltweit (mit oder ohne Visum bei der Einreise) wesentlich erleichtert. Der Besitz eines deutschen Passes ist insbesondere für diejenigen Personen von Vorteil, die regelmäßig reisen – sei es aus privaten oder beruflichen Gründen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit gestattet es, den Ruhestand in Deutschland oder in einem anderen Land der EU zu verbringen. Unsere Anwälte für deutsches Staatsangehörigkeitsrecht beraten Sie auch gerne zu den Fragen des Ruhestands in Deutschland sowie zu dessen Planung.

Dazu beraten wir Sie

Praxisgruppe für Staatsangehörig­keitsrecht

Persönlich geführt. Fachlich spezialisiert.

Unsere Mandate werden von erfahrenen Rechtsanwälten persönlich betreut. Spezialisierung und direkte Ansprechpartner sind für uns selbstverständlich. Lernen Sie unsere Rechtsanwälte für Staatsangehörigkeitsrecht kennen.

Julie Schäfer

Julie Schäfer

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Daniel Schewior

Daniel Schewior

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Safa Al Hayek

Safa Al Hayek

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Georgia Dalkara

Georgia Dalkara

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Maximilian Hofer

Maximilian Hofer

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Dania Höltershinken

Dania Höltershinken

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Laura-Akofa Kalipé

Laura-Akofa Kalipé

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Laura Melz

Laura Melz

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Dominik Müller

Dominik Müller

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Linda Römer

Linda Römer

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Mariam Sadik

Mariam Sadik

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Celina D. Shannon

Celina D. Shannon

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Christos Sotiri

Christos Sotiri

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Verena Will

Verena Will

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Was unsere Mandanten über uns sagen

Schlun & Elseven Rechtsanwälte4.9
Based on 1292 reviews
Paul-Josef S.
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mahender B.
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