Die deutsche Bundesregierung kündigte 2022 an, zwei Migrationspakete auf den Weg zu bringen. Diese sollen grundlegend das Einwanderungsrecht vereinfachen und erweitern. Das Migrationspaket 1 war bereits Ende 2022 beschlossen worden, sodass die Neuerungen im Asylverfahrensrecht und das neue Chancen-Aufenthaltsrecht inzwischen eingeführt wurden. Dieses Jahr soll das Migrationspaket 2 umgesetzt werden. Insbesondere hat der Bundestag mit der Chancenkarte bereits eine neue Aufenthaltserlaubnis beschlossen.

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Beschleunigtes Asyl-und Asylgerichtsverfahren

Als Teil des Migrationspakets 1 ist zum 01.01.2023 das Gesetz zur Beschleunigung des Asylgerichtsverfahrens und Asylverfahrens in Kraft getreten.

Insbesondere wurde die lange Zeit geforderte unabhängige Asylverfahrensberatung eingerichtet. Asylbewerber können nun bei einer nicht-staatlichen Stelle Auskünfte zum Verfahren und allgemeine Unterstützung erhalten. Diese Beratungsstelle soll insbesondere das Bundesamt für Migration erheblich entlasten, welches aufgrund von personellen Engpässen Nachfragen oft nicht oder nur unzureichend bzw. verspätet nachkommen konnte. Auf diese Weise soll das Bundesamt mehr Kapazitäten für die Durchführung der Asylverfahren aufbringen können, sodass die einzelenen Verfahren mit weniger Wartezeit abgeschlossen werden können.

Außerdem ist nun gesetzlich festgelegt, dass die Entscheidung des Bundesamts für Migration im Asylverfahren grundsätzlich nicht länger als 6 Monate dauern darf. Auch dies soll die Beschleunigung der Asylverfahren bewirken. Darüber hinaus soll diese Regelung Untätigkeitsklagen verhindern, wodurch wiederum die Verwaltungsgerichte entlastet werden.


Chancen-Aufenthaltsrecht

Auch das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht ist bereits eingeführt worden. Es ist geregelt in § 104c AufenthG. Primäres Ziel ist es, geduldeten Ausländern die Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt einzuräumen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen Sie eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb dieses Zeitraums sollen dann die Voraussetzungen einer dauerhalten Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden. Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgewährung sind in den §§ 25a und 25b AufenthG festgehalten. Dazu gehören beispielsweise hinreichende mündliche Deutschkenntnisse auf A2 Niveau, die selbstständige Lebensunterhaltssicherung, ein Identitätsnachweis sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis erfasst alle Ausländer, die am Stichtag des 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und mangels Aufenthaltserlaubnis ausweispflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können und deswegen als geduldet gelten. Ausgeschlossen sind hiervon Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, sowie Personen, die ihre Abschiebung durch Identitätstäuschung oder vorsätzliche Falschangaben zu verhindern versucht haben.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet einer großen Zahl von Personen eine Perspektive. Ende 2021 betrug die Zahl der Geduldeten in Deutschland 242.029, von denen 136.605 sich auch bereits länger als fünf Jahre im Bundesgebiet aufhielten. Zu beachten ist, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht eine einmalige Sonderregelung ist. Sollten die offenen Voraussetzungen also innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, fallen Betroffene zurück in den Geduldeten-Status.

Zu unterscheiden ist das Chancenaufenthaltsrecht von der Chancenkarte.


Chancenkarte

Die Chancenkarte, die am 23.06.2023 vom Bundestag beschlossen wurde, ist ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Diese soll Ausländern aus nicht EU-Staaten die Möglichkeit bieten, in Deutschland nach einer Beschäftigung zu suchen. Dabei wird nach einem Punktesystem vorgegangen, dass insbesondere die folgenden Kriterien bewertet:

  • berufliche Qualifikation,
  • deutsche Sprachkenntnisse,
  • bisherige Berufserfahrung und
  • Lebensalter

Mit der Chancenkarte erhalten Sie die Möglichkeit, zwecks Jobsuche nach Deutschland einzureisen. Während der Dauer der Chancenkarten-Aufenthaltserlaubnis darf einer Neben- oder Probebeschäftigung nachgegangen werden. Haben Sie bereits einen festen Arbeitsplatz gefunden, so können Sie ohne Weiteres eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken beantragen.


Familiennachzug

Im Zusammenhang mit der Chancenkarte wurden auch Vereinfachungen beim Familiennachzug beschlossen. So soll es Fachkräften in Zukunft möglich sein, nicht nur Ehepartner und Kinder, sondern auch ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland zu holen. Dafür muss der Lebensunterhalt auch für die Angehörigen als gesichert gelten.


Staatangehörigkeitsrecht

Anfang 2023 hat das Bundesinnenministerium einen Entwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz vorgelegt. Die Einbürgerung soll erheblich erleichtert werden, um insbesondere die Integration zu fördern. In diesem Zuge soll auch die Mehrstaatigkeit generell zugelassen werden, damit die Verbindung zum jeweiligen Herkunftsland nicht zugunsten der Zugehörigkeit zu Deutschland aufgegeben werden muss.

Zur Vereinfachung der Einbürgerung sieht der Gesetzesentwurf vor, die Mindestaufenthaltszeit von bisher 8 Jahren auf 5 Jahre abgesenkt werden. Weiterhin soll das nachzuweisende Sprachniveau auf mündliche Kenntnisse beschränkt werden und ein Einbürgerungstest nicht mehr verlangt werden.

Der Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag noch zur Abstimmung vor.


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