In einer Pressemitteilung vom 06.07.2022 hat die deutsche Bundesregierung den Beschluss eines ersten Migrationspaketes veröffentlicht. Damit verfolgt die Regierung das Ziel, schneller und effektiver Fachkräfte aus Drittstaaten und deren Familien nach Deutschland zu holen sowie gut integrierten Geduldeten, die sich in Deutschland befinden, die Unsicherheiten von Kettenduldungen zu nehmen. Auf diese Weise soll den oben genannten Zielgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen (sogenanntes “Chancen-Aufenthaltsrecht”).

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Chancen-Aufenthaltsrecht

Am 2.12.2022 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Dieses wird in Zukunft in § 104c AufenthG geregelt und soll, wie oben bereits erwähnt, langjährig Geduldeten, die sich vor dem Stichtag des 31.10.2022 bereits mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland aufhalten, die Chance geben, ein dauerhaftes Bleiberecht zu bekommen.

Ziel des Chancen-Aufenthaltsrecht ist auch die Beendigung von Kettenduldungen, die sowohl für Betroffene als auch für Behörden belastend sind. Die Bezeichnung Kettenduldung beschreibt den Vorgang, wenn einer Person bescheinigt wird, dass sie vorerst nicht abgeschoben und der Duldungsstatus dadurch zwar verlängert wird, jedoch kein Aufenthaltsrecht entsteht.

Der Begriff Geduldete bezeichnet Ausländer, die weder Asylberechtigte noch Flüchtlinge sind, jedoch durch ein Abschiebeverbot geschützt sind. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen sie eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis und damit die Möglichkeit die noch offenen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgewährung sind in den §§ 25a und 25b AufenthG festgehalten. Dazu gehören beispielsweise hinreichende mündliche Deutschkenntnisse auf A2 Niveau, die selbstständige Lebensunterhaltssicherung, ein Identitätsnachweis sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Ausgeschlossen sind hiervon Personen die wegen Straftaten verurteilt wurden sowie Personen, die ihre Abschiebung durch Identitätstäuschung oder vorsätzliche Falschangaben zu verhindern versucht haben.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht könnte folglich eine Perspektive für eine große Anzahl von geduldeten Personen in Deutschland bieten. Ende 2021 betrug die Zahl der Geduldeten in Deutschland 242.029, von denen 136.605 sich auch bereits länger als fünf Jahre im Bundesgebiet aufhielten. Zu beachten ist, dass das Chancen Aufenthaltsrecht eine einmalige Sonderregelung ist. Sollten die offenen Voraussetzungen also innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, fallen Betroffene zurück in den Geduldeten-Status. 

Zu unterscheiden ist das Chancenaufenthaltsrecht jedoch von der geplanten Chancenkarte.

Die Chancenkarte soll Ausländern aus nicht EU-Staaten die Möglichkeit bieten in Deutschland nach einer Beschäftigung zu suchen. Dabei wird nach einem Punktesystem vorgegangen, dass die folgenden Kriterien bewertet:

  • berufliche Qualifikation,
  • deutsche Sprachkenntnisse,
  • bisherige Berufserfahrung,
  • Lebensalter
  • und die Frage, ob die Person bereits einen Deutschland-Bezug hat (z.B. vorherige Aufenthalte in Deutschland oder in Deutschland lebende Familienmitglieder).

Weitere Regelungen

Darüber hinaus werden mit dem Migrationspaket 1 folgende Bestreben anvisiert:

  • Eine Anpassung der Bleiberechte für Jugendliche ist vorgesehen. Gut integrierte Jugendliche sollen bereits nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Langjährig Geduldeten mit minderjährigen Kindern soll bereits nach 4 Jahren ein Bleiberecht eröffnet werden, wenn sie besondere Integrationsleistungen vorweisen können.
  • Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die nur befristet gelten sollten, sollen entfristet werden und dauerhaft gültig sein.
  • Der Familiennachzug wird erleichtert durch den Entfall des Sprachnachweises für die Familienmitglieder.
  • Ein früher Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen für Asylbewerber soll, unabhängig vom Einreisedatum oder Herkunftsland, angeboten werden.
  • Eine konsequentere Rückführung von Straftätern und Gefährdern durch erleichterte Ausweisung und Anordnung von Abschiebehaft ist beabsichtigt.

Ein zweites Migrationspaket sollte im Herbst 2022 kommen und die Abschaffung von Beschäftigungsverboten sowie eine Modernisierung des Einwanderungsrechts enthalten. Zu einem so bezeichneten Paket wurde bisher allerdings nichts veröffentlicht. Pläne der Regierung zur vereinfachten Einwanderung werden jedoch zurzeit zusätzlich durch die Planung der Chancenkarte, die geplanten Änderungen bzgl. der Einbürgerung sowie Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz angegangen.


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