Nato-Soldaten und deren Familien stehen nicht selten vor besonderen juristischen Herausforderungen – insbesondere im Bereich des Familienrechts. Häufige Umzüge, internationale Einsätze und besondere militärische Vorgaben erfordern spezielle rechtliche Lösungen. Diese können häufig nur mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts bewältigt werden. Unser Team für Familienrecht verfügt über eine ausgezeichnete Expertise im deutschen und internationalen Familienrecht und ist sich der besonders komplexen Situation von NATO-Mitgliedern und ihren Ehepartnern bewusst, um deren Rechte und Interessen gezielt zu vertreten.
Ganz gleich, ob es bei Ihrem Anliegen um Scheidung (Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht), die Anerkennung familienrechtlicher Entscheidungen aus anderen Rechtsordnungen oder Adoption geht – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und Engagement jederzeit zur Verfügung. Unsere Anwälte klären Sie über die für Ihre Situation relevanten Fragestellungen auf – ebenso wie über die besonderen Feinheiten, die sich aus dem internationalen Familienrecht ergeben können. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Besondere familienrechtliche Herausforderungen und Bedürfnisse von NATO-Soldaten
Das deutsche Familienrecht zeichnet sich bekanntlich durch eine enorme Komplexität aus. Eine Erschwernis, die für NATO-Soldaten und ihre Ehegatten von besonderer Relevanz ist – speziell für Personen, die nur über begrenzte Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und häufig mit grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten konfrontiert sind. Die Bestimmung des anzuwendenden Rechts ist die zentrale Herausforderung – insbesondere, wenn die Familie in einem anderen Staat lebt als in dem, in dem der Nato-Soldat stationiert ist.
Bereits die rechtliche Beurteilung einer (internationalen) Eheschließung ist von enormer Bedeutung. Aufgrund der internationalen Komponente stellt sich die Frage, ob diese Ehen sowohl im Gastland (z.B. Deutschland) als auch im Heimatland des NATO-Soldaten anerkannt werden. Ob eine Anerkennung erfolgt, hat Auswirkungen auf verschiedene Aspekte wie Erbschaft, Eigentum und Scheidung. Neben der Eheschließung spielt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Familiensachen eine bedeutende Rolle bei der rechtlichen Absicherung der Familien von Nato-Soldaten. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verfahren im Familienrecht. Wenn ein Urteil in einem Land vorliegt, stimmt es möglicherweise nicht mit den familienrechtlichen Regelungen in Deutschland überein. Die Umsetzung des ausländischen Urteils in Deutschland kann daher eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es zu Konflikten zwischen den beteiligten Rechtsordnungen kommt. Unser Rechtsteam berät Sie bei der Anerkennung und Vollstreckung solcher Urteile in Deutschland.
Auch in Bezug auf Unterhaltsregelungen, Vermögensaufteilung und das Sorgerecht ist es von Bedeutung, welches nationale Recht oder welche internationalen Vorgaben für Familienangelegenheiten bei Nato-Soldaten greifen. Bei einigen Themen kann allerdings eine Rechtswahl getroffen werden, sodass gewünschte Rechtsfolgen eintreten und unerwünschte ausbleiben. Als internationale Full-Service-Kanzlei betreuen wir Mandanten weltweit im deutschen Familienrecht. Aufgrund unserer globalen Ausrichtung und unserer fundierten Expertise im Familienrecht sind wir bestens gerüstet, um Sie bei der Bewältigung dieser komplexen Thematik zu unterstützen.
Unsere Anwälte sind mit den Herausforderungen, die ein solcher Auslandseinsatz mit sich bringt, bestens vertraut und verfügen über das nötige Fachwissen, um maßgeschneiderte rechtliche Lösungen anzubieten, die den besonderen Bedürfnissen der NATO-Soldaten und ihrer Ehepartner bzw. ihrer Familien gerecht werden. Wir setzen uns mit größter Sorgfalt und Professionalität dafür ein, dass ihre Rechte und Interessen gewahrt werden – unabhängig von der Komplexität ihrer Situation.
Anwendung des Internationalen Familienrechts für NATO-Soldaten
Die Einbindung mehrerer Staaten in die NATO und der internationale Einsatz von Soldaten führt nicht selten dazu, dass familienrechtliche Fälle die Anwendung internationaler Verträge und Konventionen auslösen.
So spielt beispielsweise das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung bei grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten eine entscheidende Rolle. Anhand dieses Übereinkommens konnte ein Rahmen für die schnelle Rückführung entführter Kinder geschaffen werden, der zudem ihren Schutz und die Lösung von Sorgerechtsfragen gewährleistet. Generell ist die internationale Festlegung von Sorge- und Umgangsrechten von enormer emotionaler Bedeutung. Wer betreut das Kind wo und in welchem zeitlichen Umfang? Diese Frage ist schon im rein nationalen Kontext komplex und nie einfach zu beantworten. Im internationalen Bezug ergeben sich zu den rechtlichen Schwierigkeiten, dann auch noch praktische, die bei einer Regelung ebenfalls heranzuziehen und zu berücksichtigen sind. Auch für Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten gibt es internationale Verordnungen und Abkommen, die vorrangig oder neben dem nationalen Recht anzuwenden sind.
Unsere Anwälte sind erfahren in der Betreuung von Sorgerechts– und Umgangsrechtsfällen, die eine internationale Dimension aufweisen. Wir erläutern Ihnen gerne rechtliche Möglichkeiten, mit denen das Wohl des Kindes sichergestellt werden kann. Unsere Anwälte sind sich bewusst, wie wichtig es ist, diese internationalen Aspekte zu verstehen und zu berücksichtigen.
Schlun & Elseven: Umfassende Rechtsberatung im Familienrecht
Unsere Kanzlei verfügt über umfassendes Fachwissen im internationalen Familienrecht, um gewährleisten zu können, dass NATO-Mitglieder und ihre Ehegatten die rechtliche Beratung und Vertretung erhalten, die sie benötigen.
In Scheidungsfällen begleiten wir unsere Mandanten durch das komplizierte Verfahren und berücksichtigen dabei insbesondere die internationalen Aspekte, die dabei eine Rolle spielen können, wie die Vermögensauseinandersetzung und Verwaltung von Vermögenswerten, die in verschiedenen Ländern erworben wurden. Unsere Anwälte analysieren Ihren Ehevertrag, um Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen, die sich daraus für Ihr Privat- bzw. Geschäftsvermögen im Falle einer Trennung ergeben.
Unser Rechtsteam ist sich der Komplexität von Auslandseinsätzen und häufigen Umzügen bewusst und bemüht sich um Sorgerechtsregelungen, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Unsere Expertise umfasst Fragestellungen des Umgangsrechts, Kindesunterhalts und der Unterhaltszahlungen. Um möglichst gerechte Ergebnisse in Bezug auf den Ehegattenunterhalt zu erzielen, setzen wir uns mit höchster Sorgfalt mit internationalen Verträgen und Vereinbarungen auseinander.
Unsere Anwälte verfügen über ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen, um der einzigartigen kulturellen Dynamik, die familienrechtliche Angelegenheiten beeinflussen kann, gerecht zu werden. Darüber hinaus bieten wir mehrsprachige Unterstützung an, um eine klare und effektive Kommunikation mit allen Mandanten zu gewährleisten.
Praxisgruppe für Familienrecht
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