Post von der Staatsanwaltschaft, Hausdurchsuchung oder schon Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf – unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Düsseldorf stehen mit Rat und Tat zur Seite. Unabhängig vom Tatvorwurf ist ein Strafverteidiger dringend anzuraten: nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Rechte sowohl im Vorverfahren als auch in nach Möglichkeit zu vermeidenden Hauptsacheverfahren gewahrt bleiben.
Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Düsseldorfer Gerichten, Behörden und der Staatsanwaltschaft. Unser Team vereint ausgewiesene Rechtsexperten – darunter Rechtsanwälte mit staatsanwaltschaftlicher Berufserfahrung –, um Mandanten, die mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert sind, die bestmögliche Vertretung zu gewährleisten. Unser Rechtsbeistand umfasst die gesamte Bandbreite des Strafrechts – insbesondere die Verteidigung bei Verdacht auf:
Schlun & Elseven: 360°-Rechtsberatung im Wirtschaftsstrafrecht
In Anbetracht der unüberschaubaren Fülle gesetzlicher Regelungen sind Verstrickungen in Wirtschaftsstrafverfahren keine Seltenheit. Um eine umfassende Aufklärung zu gewährleisten und Sie vom Vorwurf eines solchen Deliktes zu entlasten, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Strafrecht mit engagierter Unterstützung zur Seite. Durch eine sorgfältig ausgearbeitete Stellungnahme und durchdachte Verhandlungen mit den beteiligten Behörden streben wir zunächst die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an. Sollte es dennoch zu einem Hauptverfahren vor den Düsseldorfer Gerichten kommen, entwickeln wir – in enger Abstimmung mit unseren Mandanten – eine individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Gerade in dieser emotional belastenden Zeit sorgen wir dafür, dass insbesondere Ihre Persönlichkeitsrechte als Unternehmer:in gewahrt bleiben. Besonderen Wert legen wir dabei auf einen umfassenden Reputationsschutz.
Ganz gleich, ob Sie mit dem Verdacht auf Geldwäsche, Untreue, Betrug oder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Zollrecht konfrontiert sind – unsere Düsseldorfer Anwälte stehen entschlossen an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Zollrecht | Zollstrafrecht | Zollordnungswidrigkeiten
Wer Warenhandel im größeren Umfang betreibt, kommt unweigerlich mit dem Zollrecht – insbesondere dem Zollstrafrecht – in Berührung. Mit dem stetig wachsenden internationalen Handel steigt auch die Zahl zollstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Unregelmäßigkeiten im Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder die Nichtanmeldung von Barmitteln kann zudem selbst bei Privatpersonen zu zollstrafrechtlich relevanten Verstößen führen.
Da die Regelungen des internationalen Zollrechts äußerst komplex sind, erfordern sie nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass es sich im Zollstrafrecht – ähnlich wie im Steuerstrafrecht – um sog. Blankett-Tatbestände handelt, die erst durch die allgemeinen Vorschriften im Steuer- bzw. Zollrecht konkretisiert werden. Daher ist eine umfassende Kenntnis des zugrundeliegenden materiellen Rechts unerlässlich, um die jeweilige rechtliche Situation korrekt einschätzen zu können.
Ganz gleich, ob Sie mit dem Vorwurf einer Zollstraftat oder einer Zollordnungswidrigkeit konfrontiert sind – unsere Düsseldorfer Anwälte für Strafrecht stehen entschlossen an Ihrer Seite, um Sie sowohl vor Gericht als auch gegenüber der zuständigen Zollbehörde zu vertreten. Im Falle eines Bußgelbescheides oder gar einer Gewerbeuntersagung legen wir umgehend Widerspruch ein, um drohende Folgen abzuwenden.
Darüber hinaus klären wir Sie gerne darüber auf, ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen oder ob das Risiko besteht, aufgrund anderer Straftaten verfolgt zu werden.
Umweltstrafrecht
Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei sind wir auch mit den Rechtsfragen rund um den Naturschutz vertraut. Ganz, gleich ob es in Ihrem Fall um unerlaubte Abfallentsorgung, Boden-, Luft- oder Wasserverschmutzung oder auch einen Verstoß gegen erteilte Genehmigungen geht – wir gewährleisten eine professionelle und engagierte Rechtsvertretung in und um Düsseldorf.
Unsere Verteidigung umfasst sämtliche umweltstrafrechtlich relevanten Vorwürfe ebenso wie die Abwehr von Bußgeldern. Dabei übernehmen unsere Anwälte in Ihrem Auftrag die gesamte Kommunikation mit dem Umweltbundesamt, um einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Zu unseren Dienstleistungen gehört ferner eine umfassende Beratung in Bezug auf:
- Fragen des Umgangs mit Abfällen und Recycling,
- den Einsatz “grüner” Informationstechnologie (Green-IT, ESG) sowie
- die rechtssichere Gestaltung umweltbezogener Werbeaussagen.
Die Besonderheit des Umweltstrafrechts liegt in seiner sog. Verwaltungsakzessorietät begründet. Die Strafbarkeit ergibt sich hierbei nicht unmittelbar aus der umweltrechtlich relevanten Handlung selbst, sondern aus der Verletzung eines bestehenden Verwaltungsakts. Daher prüfen unsere Anwälte zunächst, ob in Ihrem Fall die erforderliche behördliche Genehmigung vorlag und ob gegen deren Bestimmungen oder gegen eine ausdrückliche Untersagung verstoßen wurde. Ist dies der Fall, klären wir Sie umfassend über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf.
Compliance Management | Prävention
Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir Düsseldorfer Unternehmen selbstverständlich auch im Bereich der Prävention: Mit unseren Compliance-Lösungen sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeitenden umfassend über alle geltenden Vorschriften, Vertragsregelungen und internen Unternehmensrichtlinien informiert sind. So tragen Sie als Unternehmer aktiv Ihrer unternehmerischen Verantwortung Rechnung. Unsere Anwälte unterziehen Ihr Compliance-System einer gründlichen Prüfung, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
In enger Abstimmung mit unseren Mandanten erarbeiten wir ein für den Arbeitsalltag praxisnahes Modell, das sämtliche unternehmensspezifischen Gegebenheiten – sowohl interne als auch externe – mitberücksichtigt. Die von uns entwickelten regulatorischen Maßnahmen orientieren sich an der von Ihnen angestrebten Unternehmenskultur. So stellen wir sicher, dass Ihr Compliance-System bei den Mitarbeitenden auf breite Akzeptanz stößt. Auf diese Weise beugen Sie nicht nur strafrechtlich relevanten Verstößen wirksam vor, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher für die Zukunft aufgestellt ist.
Verteidiger bei Verdacht einer Straftat
Als Full-Service-Kanzlei bieten wir selbstverständlich auch Privatpersonen eine kompetente Beratung. Unsere Dienstleistungen bei Verdacht einer Straftat decken die gesamte Bandbreite des Strafrechts ab. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Düsseldorf vertreten Sie engagiert vor Gericht, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Eigentums- und Vermögensdelikte: Ihre Strafverteidigung mit Schlun & Elseven
Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder eine Sachbeschädigung – das deutsche Strafrecht kennt eine Vielzahl von Delikten, die sich gegen fremdes Eigentum bzw. Vermögen oder dessen Bestandteile richten. Das Strafmaß hängt dabei nicht nur von der Art des Deliktes ab, sondern auch von der Schwere und Intensität der Tat ebenso wie von den persönlichen Lebensumständen. Es reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünfzehn Jahren.
Um sich nicht unnötig zu belasten, ist wichtig zu wissen: Als Beschuldigter sind Sie keineswegs verpflichtet, vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht auszusagen. In einer solchen Situation sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht verschaffen sich zunächst durch Akteneinsicht einen umfassenden Überblick über den Tatvorwurf, die Beweislage und den aktuellen Stand des Verfahrens. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Körperverletzung und Tötungsdelikte: Ihr Rechtsbeistand in Düsseldorf
Das deutsche Strafrecht ahndet alle Straftaten, bei denen eine Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. So sieht das Strafgesetzbuch (StGB) im Falle einer einfachen Körperverletzung als Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Neben der einfachen Körperverletzung gibt es jedoch auch sog. „qualifizierte” Körperverletzungstatbestände – etwa die schwere Körperverletzung oder die Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch wenn es sich in Ihrem Fall „nur” um eine einfache Körperverletzung oder auch deren Versuch handeln sollte, ist es dringend zu empfehlen, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Neben der bereits erwähnten strafrechtlichen Sanktionen können zusätzlich zivilrechtliche Konsequenzen drohen. So kann die geschädigte Person neben Schadensersatzansprüchen auch Schmerzensgeld geltend machen. Schlun & Elseven steht Ihnen sowohl im Straf- wie auch im Zivilverfahren kompetent zur Seite – mit umfassender Beratung und engagierter Vertretung.
Drogenbesitz und Rauschgiftdelikte: Rechtsberatung und Strafverteidigung
Wer im Verdacht steht, Drogen zu besitzen oder ein Rauschgiftdelikt begangen zu haben, wird nach deutschem Recht grundsätzlich zur Verantwortung gezogen. Die Schwere der Anklage richtet sich unter anderem nach der Art der Droge, der Art der Straftat sowie danach, ob die Tat gewerbsmäßig oder zum Eigenbedarf erfolgt ist.
Ein solcher Vorwurf kann das berufliche wie auch das private Leben einer Person erheblich belasten und auch zu langjährigen Haftstrafen führen. Viele Betroffene sind in dieser Situation verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Um in einem solchem Fall sich selbst und seine Rechte effektiv zu schützen, ist die frühzeitige Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Strafverteidiger entscheidend. Unser Düsseldorfer Anwaltsteam setzt sich engagiert für Sie ein, damit Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben, und bemüht sich, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Schlun & Elseven: Erste Schritte mit uns für eine erfolgreiche Strafverteidigung
Der Vorwurf einer Straftat stellt für die Betroffenen regelmäßig eine erhebliche juristische und emotionale Belastung dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen in einer solchen Situation nicht selten gravierende Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben sowie je nach Schwere des Delikts entsprechende Freiheitsstrafen. Um all diesen Gefahren zu begegnen, ist es für eine effiziente und ganzheitliche Strafverteidigung unerlässlich, über den eigentlichen Kernbereich des Strafrechts hinauszublicken. Bereits im Ermittlungsverfahren setzen sich unsere Düsseldorfer Anwälte für Strafrecht mit Nachdruck dafür ein, einen Verfahrensabschluss zu erreichen, damit es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung und damit einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Eine solche gilt es nach Möglichkeit zu vermeiden, um einer negativen Berichterstattung keinen Raum zu bieten – insbesondere bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie etwa Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten. In solchen Fällen ist eine zügige und diskrete Erledigung der Angelegenheit für uns höchste Priorität.
Lässt sich eine Anklageerhebung dennoch nicht vermeiden, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Vertretung vor den Düsseldorfer Gerichten – sowohl in der Hauptverhandlung als auch in einem gegebenenfalls erforderlichen Rechtsmittelverfahren.
Ob vorläufige Festnahme, Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls oder Untersuchungshaft – all diese Maßnahmen führen zur Freiheitsentziehung und stellen erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Personen dar. Während die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO durch jedermann erfolgen kann, wird die Verhaftung, d.h. die Anordnung einer Haft, ausschließlich mittels Haftbefehls von einem Richter angeordnet. Im Anschluss an die Verhaftung wird die betroffene Person einem Richter vorgeführt, der sodann entscheidet, ob der Haftbefehl bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Möglich ist auch die Aussetzung des Vollzugs. Entscheidet sich der Richter für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls, wird die betroffene Person in Untersuchungshaft verbracht.
Unser Rechtsbeistand umfasst selbstverständlich auch die persönliche Betreuung im Falle einer Inhaftierung in Düsseldorf: Um eine effiziente Verteidigung zu gewährleisten, besuchen unsere Anwälte inhaftierte Mandanten regelmäßig. Dabei entwickeln wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine individuell auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, um eine möglichst günstige Ausgangsposition für das Verfahren zu schaffen. Unser Team sorgt dafür, dass die Akteneinsicht schnellstmöglich gewährt wird. Zudem prüfen wir sorgfältig, ob die Beweissicherung ordnungsgemäß erfolgt ist. Wir sprechen mit Ihnen ab, welche Zeugen und Sachverständigen zur Stärkung ihrer rechtlichen Position hinzugezogen werden sollten. Unser oberstes Ziel ist es, Sie sicher und entschlossen durch das ganze Strafverfahren zu begleiten und dabei die emotionale Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.
Polizeiliche Vorladung bei Düsseldorf: Ihr Rechtsbeistand mit Schlun & Elseven
Eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung kann äußerst verunsichernd sein – insbesondere dann, wenn sie ohne anwaltlichen Beistand erfolgt. Ohne juristische Unterstützung bleibt die notwendige Transparenz im Befragungsprozess nicht gewährleistet. Direkt zu Beginn stellt sich die entscheidende Frage nach dem Aussageverweigerungsrecht/Schweigerecht und den möglichen Konsequenzen einer Aussage – denn alles, Was Sie sagen, kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden. Überlassen Sie Ihre Rechte als Beschuldigte:r nicht dem Zufall.
Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen frühzeitig zur Seite – noch bevor eine überstürzte Aussage getätigt wird. Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte auf und schaffen so die bestmögliche Ausgangsposition für eine effektive Strafverteidigung. Gleiches gilt für die Durchsuchung Ihrer Privat- und Geschäftsräume sowie bei der Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern. Reagieren Sie nicht unvorbereitet – lassen Sie sich professionell beraten.
Festnahme am Flughafen Düsseldorf: Ihre Rechte kennen – kompetente rechtliche Unterstützung erhalten
Nicht selten erfolgen Festnahmen direkt am Flughafen – auch in Düsseldorf. Gerade erst in Deutschland gelandet, wird man vom Ausgang weggeleitet und zunächst in lokale Arrestzellen verbracht. Besonders kritisch ist hier der erste Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden – vor allem, wenn Sprachbarrieren bestehen oder keine unmittelbare anwaltliche Unterstützung verfügbar ist. In solchen Situationen droht die Gefahr, dass Betroffene nicht oder nur unzureichend über die gegen sie erhobenen Vorwürfe, deren rechtliche Tragweite sowie ihre prozessualen Rechte aufgeklärt werden. Unser Team aus erfahrenen Strafverteidigern steht Ihnen in dieser sensiblen Phase schnell und verlässlich zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Beschuldigte:r gewahrt bleiben und Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten im Strafverfahren informiert sind – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis hin zu gerichtlichen Entscheidungen.
Festnahmen an internationalen Verkehrsknotenpunkten wie dem Flughafen Düsseldorf werfen häufig grenzüberschreitende rechtliche Fragestellungen auf – insbesondere dann, wenn die betroffene Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In solchen Fällen spielen Auslieferungsabkommen, internationale Haftbefehle oder laufende Verfahren im Herkunftsland eine zentrale Rolle. Als international ausgerichtete Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Auslieferungsrecht und internationalen Strafrecht vertreten wir Mandanten mit fundiertem Fachwissen und interkulturellem Verständnis. Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf – von der Prüfung eines Auslieferungsersuchens über die Wahrung konsularischer Rechte bis zur Abwehr unzulässiger Maßnahmen.
Im Falle einer Festnahme prüfen wir unverzüglich die rechtliche Grundlage der Maßnahme. Wir analysieren, ob diese rechtmäßig ist und ob etwaige Haftgründe bestehen. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht beraten Sie fundiert zu den nächsten Schritten: von der Beantragung einer Haftprüfung (§ 117 StPO) bis zur Einlegung einer Haftbeschwerde (§ 304 StPO). Auch die Kommunikation mit Familienangehörigen und konsularischen Vertretungen übernehmen wir auf Wunsch umgehend.
Wenn Sie selbst betroffen sind oder als Angehörige:r eines Festgenommenen handeln möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens mit juristischer Expertise, strategischem Weitblick und persönlichem Engagement zur Seite.

Praxisgruppe für Strafrecht
Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren
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