Auslieferung zwischen Deutschland und Georgien

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung zwischen Deutschland und Georgien

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Die Annäherung und Zusammenarbeit zwischen Georgien und den EU-Mitgliedsstaaten schreitet weiter voran, im März 2022 reichte Georgien seinen Antrag auf EU-Mitgliedschaft ein und ist seitdem ein potenzieller Beitrittskandidat. In diesem Zusammenhang wird auch die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen immer bedeutender. Der Bereich der Auslieferung wird dabei bisher durch die Vorschriften des Europäischen Auslieferungsübereinkommens des Europarats bestimmt. Ein bilateraler Auslieferungsvertrag zwischen Georgien und Deutschland besteht nicht.

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Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Auslieferung deutscher Staatsbürger

Grundsätzlich liefert Deutschland keine eigenen Staatsbürger aus, es sei denn die Person hat einer Auslieferung ausdrücklich zugestimmt. Geregelt ist dies durch Art. 16 II GG, der bestimmt, dass deutsche Staatsbürger nicht an Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, ausgeliefert werden dürfen. Nichtdeutsche Unionsbürger dürfen dennoch an Drittstaaten ausgeliefert werden. Diese Praxis verstoße laut EuGH weder gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV noch gegen die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU gemäß Art. 21 AEUV. Dabei steht dem Mitgliedstaat, dem der betroffene Bürger angehört, allerdings ein vorrangiges Recht auf Überstellung zu, weshalb jener im Vorfeld der Auslieferung zu informieren ist.

Löschung einer Red Notice aus Georgien – weltweit

Begehrt Georgien die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die georgischen Behörden ohne Weiteres eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst beim Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.