Eine drohende Auslieferung an einen Drittstaat kann mehr als die Freiheitsentziehung an sich bedeuten. In manchen Fällen müssen die Betroffenen auch um ihre körperliche Unversehrtheit, gar um ihr Leben selbst fürchten.
Die Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Sie betreuen nicht nur Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sondern übernehmen auch die Verteidigung bei sämtlichen Interpolverfahren, mit dem Ziel, die Löschung von Interpol Red Notices zu erwirken. Deutschland schloss 2006 ein Auslieferungsabkommen mit Hongkong, sodass zwischen diesen beiden Staaten vereinfacht Auslieferungen vorgenommen werden können. Die Beziehung zwischen China und Hongkong wirkt sich jedoch auf jegliche Auslieferungsverfahren mit Hongkong aus. Eigentlich besteht aufgrund des Status der Sonderverwaltungszone in Hongkong eine gewisse Unabhängigkeit von China, die in den letzten Jahren jedoch immer weiter abgenommen hat.
Neben bereits bestehenden Zweifeln, ob Betroffene von Hongkong aus nach China weitergeliefert würden, wuchs der Einfluss Chinas auf Hongkong weiter, sodass die Menschen- und Bürgerrechte in Hongkong vermehrt eingeschränkt wurden und werden. Als Reaktion auf Chinas Einmischung setzte Deutschland 2020 das Auslieferungsabkommen mit Hongkong aus.
Nachdem das Abkommen ausgesetzt ist, werden Auslieferungsersuchen nach den allgemeinen Voraussetzungen des IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, beurteilt. Tatsächlich finden jedoch seit Jahren keine Auslieferungen an Hongkong mehr statt.
Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG
Grundsätzlich kann nach dem IRG jeder Ausländer, der im Ausland eine Straftat begangen hat, ausgeliefert werden, vgl. § 2 III IRG.
Ausländer meint dabei jeden Nichtdeutschen. Deutsche Staatsbürger sind über die Verfassung vor Auslieferungen geschützt. Ausnahmen sind gemäß Art. 16 II GG nur für EU-Staaten und internationale Gerichtshöfe vorgesehen.
Die begangene Straftat muss auch in Deutschland strafbar sein und dort im Höchstmaß mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sein, gem. § 3 IRG.
Ein Auslieferungsersuchen muss abgelehnt werden, wenn politische oder persönliche Motive in das Ersuchen einfließen, gem. § 6 IRG. Bei militärischen Pflichtverstößen findet eine Auslieferung ebenfalls nicht statt, gem. § 7 IRG.
Überstellungen, Weiterlieferungen und Abschiebungen des Betroffenen an dritte Staaten bedürfen stets der Zustimmung Deutschlands, gem. § 11 IRG.
Probleme bei Auslieferungsersuchen aus Hongkong
Spätestens seit Erlass des Nationalen Sicherheitsgesetzes im Sommer 2020 sind Bürger- sowie Menschenrechte in ganz Hongkong stark beschränkt. Das Gesetz erlaubt es der chinesischen Regierung, gegen alle Aktivitäten vorzugehen, die dem chinesischen Regime gegenüber als kritisch erachtet werden. Amnesty International kritisiert die Praxis, den Zweck des Gesetzes (den Schutz nationaler Sicherheit) als Vorwand zu missbrauchen, um systematisch Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken und abweichende Meinungen sowie die politische Opposition zu unterdrücken.
Human Rights Watch spricht von Weigerungen, den Bürgern faire Verfahren zu gewähren. Es liege nur noch ein Minimum an Gewaltenteilung vor, womit Rechtsstaatlichkeit in Hongkong faktisch nicht mehr gegeben sei. Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit stehen einer Auslieferung aufgrund von Art. 6 EMRK, der jeder Person ein faires Verfahren garantiert, entgegen.
Durch die verstärkte Einmischung seitens China entsteht der Verdacht, dass die menschenrechtswidrigen Zustände sowie Misshandlungen seitens des Sicherheitspersonals, sich auch auf Hongkong erstrecken oder erstrecken werden. Demnach können auch § 8 IRG (Unzulässigkeit von Auslieferungen bei drohender Todesstrafe) und Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und anderer Misshandlungen) einer Auslieferung nach Hongkong entgegenstehen. So wie China Fallzahlen und Statistiken geheim hält, wird es auch über Todesstrafen und Folter in Hongkong zumindest keine offiziellen Berichte geben.
Praxisgruppe für Auslieferungsrecht & Interpol
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Auslieferungsrecht
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden unsere Anwälte auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.