Auslieferung zwischen Deutschland und Ägypten

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung zwischen Deutschland und Ägypten

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Eine drohende Auslieferung an einen Drittstaat kann mehr als die Freiheitsentziehung an sich bedeuten. In manchen Fällen müssen die Betroffenen auch um ihre körperliche Unversehrtheit, gar um ihr Leben selbst fürchten.

Schlun & Elseven ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns nicht nur um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen. Wir sorgen auch für die Löschung von Interpol Red Notices, unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden.

Zwischen Ägypten und Deutschland können Auslieferungen auf vertragloser Grundlage nach den Voraussetzungen der jeweiligen allgemeinen Gesetze vollzogen werden. In Deutschland richten sich vertraglose Auslieferungen nach dem IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Seit 2003 wurde in Deutschland über insgesamt zwölf Auslieferungsersuchen aus Ägypten entschieden. Davon wurden vier abgelehnt, acht wurden auf andere Weise beendet. Bewilligt worden ist keines.

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