Auslieferung zwischen Deutschland und Indonesien

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung zwischen Deutschland und Indonesien

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Eine drohende Auslieferung an einen Drittstaat kann mehr als die Freiheitsentziehung an sich bedeuten. In manchen Fällen müssen die Betroffenen auch um ihre körperliche Unversehrtheit, gar um ihr Leben selbst fürchten.

Schlun & Elseven ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Sie betreuen nicht nur Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sondern übernehmen auch die Verteidigung bei sämtlichen Interpolverfahren, mit dem Ziel, die Löschung von Interpol Red Notices zu erwirken.

Eine Auslieferung an Indonesien ist auf vertragloser Grundlage nach den Vorschriften des IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, möglich.

Faktisch finden keine Auslieferungen zwischen Indonesien und Deutschland statt. Deutschland ersuchte Indonesien zuletzt 2015 um Auslieferung in zwei Fällen. Eines der beiden Ersuchen wurde abgewiesen, über das andere wurde außergerichtlich entschieden. Seit der statistischen Erfassung von Auslieferungsersuchen von und an Deutschland im Jahr 2003 ersuchte Indonesien kein einziges Mal um Auslieferung aus Deutschland. Die Statistik erfasst dabei allerdings nur Ersuchen, die direkt an Deutschland gerichtet wurden. Auslieferungsersuchen, die über Interpol laufen, werden nicht aufgeführt.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht & Interpol » Auslieferungen zwischen Deutschland und Indonesien

Google Rating | Based on 419 Reviews

Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Rechtsbeistand im Auslieferungsverfahren
Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

Grundsätzlich liefert Deutschland seine eigenen Staatsangehörigen nicht aus. Art. 16 II GG sieht Ausnahmen vor für EU-Mitgliedstaaten und internationale Gerichtshöfe. Auslieferungen deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland an Indonesien kommen deshalb nicht in Betracht.

Auslieferung nichtdeutscher EU-Bürger

Im Gegensatz zu deutschen Staatsangehörigen können nichtdeutsche EU-Bürger grundsätzlich ausgeliefert werden. Auch das allgemeine Diskriminierungsverbot oder die Personenfreizügigkeit nach Art. 18 AEUV, Art. 21 AEUV stehen einer solchen unterschiedlichen Behandlung laut EuGH nicht entgegen.

Löschung einer Red Notice aus Indonesien – weltweit

Begehrt Indonesien die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die indonesischen Behörden eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst bei Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.

Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG

Das IRG gestattet Auslieferungen für jeden Nichtdeutschen, der im Ausland eine Straftat begangen hat, vgl. § 2 III IRG. Die Tat gilt nur dann als auslieferungsfähig, wenn sie auch nach deutschem Recht strafbar und im Höchstmaß mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, § 3 IRG.

Der Betroffene darf gemäß § 6 IRG nicht ausgeliefert werden, wenn das gegen ihn gerichtete Strafverfahren politisch oder persönlich motiviert ist. Persönliche Motivation wäre unter anderem gegeben bei Verfolgung aufgrund von Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit. Bei militärischen Pflichtverstößen findet eine Auslieferung ebenfalls nicht statt, § 7 IRG. Überstellungen, Weiterlieferungen und Abschiebungen des Betroffenen an dritte Staaten bedürfen stets der Zustimmung des ersuchten Landes, § 11 IRG.

Mögliche Auslieferungshindernisse

Todesstrafe

Die Verhängung der Todesstrafe stellt gemäß § 8 IRG ein Auslieferungshindernis dar. Der ersuchende Staat kann jedoch zusichern, eine solche nicht zu verhängen, sodass eine Auslieferung vorgenommen werden darf.

In Indonesien wird die Todesstrafe als gesetzliche Strafe verhängt. Obwohl keine detaillierten Statistiken bekannt gegeben werden, wird angenommen, dass etwa 100 Todesurteile im Jahr verhängt werden, wovon jedoch jeweils nur ein Bruchteil auch vollstreckt wird.

Die Todesstrafe wird mittels Erschießungskommando vollstreckt, wobei die Betroffenen entscheiden dürfen, ob sie stehen oder knien, ob sie eine Augenbinde tragen oder nicht.

2015 stand Indonesien bezüglich der Todesstrafe massiv in öffentlicher Kritik. Die Vollstreckung durch ein Erschießungskommando wird als grausam beurteilt. Es ergibt sich immer mal wieder, dass Betroffene nicht sofort sterben, sondern ein nachfolgender Kopfschuss abgegeben wird, um den Tod herbeizuführen.

Besonders kritisch betrachtet wird die Todesstrafe in Bezug auf Drogendelikte. Indonesien gilt als das Land mit den härtesten Drogengesetzen. Das Auswärtige Amt warnt sogar vor der Mitnahme von verschriebenen Medikamenten, von Drogenbesitz in Indonesien rät es dringend ab.

Menschen- und Bürgerrechte

Weiterhin berichtete Amnesty International, dass zum Tode Verurteilte oftmals keinen Zugang zu Rechtsbeiständen hätten und Geständnisse durch Misshandlungen erzwungen würden.

Niemand darf der Folter oder anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen unterworfen werden, vgl. Art. 3 EMRK. Sind solche Behandlungen im ersuchenden Land zu erwarten, ist eine Auslieferung zu verweigern. Gemäß Art. 6 EMRK hat jede Person ein Recht auf ein faires Verfahren. Somit können auch Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip einer Auslieferung im Wege stehen.

Generell werden Menschenrechte in Indonesien nur unzureichend geachtet. 2016 berichtete Human Rights Watch von der menschenverachtenden Behandlung psychisch kranker Menschen. Diese würden gefesselt und misshandelt. Kritische Äußerungen, die prinzipiell unter die Meinungsfreiheit fallen, werden strafrechtlich verfolgt, der Internetzugang ist beschränkt. Politische Aktivisten werden oftmals inhaftiert und Demonstrationen gewaltsam mit Schlagstöcken und Gummigeschossen aufgelöst.

Länderliste – Auslieferung weltweit

  • Weltweite Beratung und Vertretung von Auslieferungs- und Interpolverfahren mit und ohne Deutschlandbezug
  • Verschlüsselte Kommunikation und sicherer Dateiversand
  • Weltweites Netzwerk an Experten im internationalen Auslieferunsgrecht
Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Auslieferungsrecht & Interpol

Rechtsanwalt Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Peter Rackow

Of Counsel | freier Mitarbeiter

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Auslieferungsrecht

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden unsere Anwälte auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

Sie können diesen Vorgang nutzen, um uns verschlüsselte Dateien und Nachrichten zu senden. Die Inhalte werden mit einem von Ihnen vergebenen Passwort verschlüsselt, das Sie uns daraufhin über einen dritten Kanal zukommen lassen müssen. Je nach gewünschtem Sicherheitsniveau können Sie dieses Passwort über unser Kontaktformular, > Email, > Telefon, oder auch über PGP an unsere Büros weiterleiten.

Sie können uns die Anfrage auch direkt per PGP schicken. Wir empfehlen jedoch, für den Versand von Dateien unseren sicheren Server zu verwenden. Sie können unseren öffentlichen Schlüssel > hier herunterladen. Unser Fingerabdruck ist: BF 10 9852 679B AFD5 F486 C5C4 E2E4 E9AC CB5E 7FA5.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28