Eine drohende Auslieferung an einen Drittstaat kann mehr als die Freiheitsentziehung an sich bedeuten. In manchen Fällen müssen die Betroffenen auch um ihre körperliche Unversehrtheit, gar um ihr Leben selbst fürchten.
Die Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Sie betreuen nicht nur Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sondern übernehmen auch die Verteidigung bei sämtlichen Interpolverfahren, mit dem Ziel, die Löschung von Interpol Red Notices zu erwirken.
Auslieferungen zwischen Vietnam und Deutschland können vertraglos nach allgemeinen Voraussetzungen erfolgen. Diese ergeben sich in Deutschland aus dem IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
2017 hatte Vietnam in einem Fall um Auslieferung aus der Bundesrepublik Deutschland ersucht. Dieses Ersuchen wurde jedoch außergerichtlich gelöst. Bereits 2008 hatte es ein Ersuchen um Auslieferung gegeben. Dieses wurde aber von Deutschland abgelehnt. Deutsche Auslieferungsersuchen an Vietnam hat es seit der statistischen Erfassung 2003 nicht gegeben.
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
Die deutsche Staatsangehörigkeit steht einer Auslieferung gemäß Art. 16 II GG entgegen. Ausnahmsweise können Deutsche an EU-Mitgliedstaaten oder an internationale Gerichtshöfe ausgeliefert werden, wenn rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Vietnam ist kein EU-Mitgliedsland, sodass Deutschland seine eigenen Staatsangehörigen dorthin nichtausliefern wird.
Auslieferung nichtdeutscher EU-Bürger
Nichtdeutsche EU-Bürger können grundsätzlich ausgeliefert werden. Der EuGH bestätigt, dass dadurch weder das allgemeine Diskriminierungsverbot noch die Personenfreizügigkeit verletzt würden.
Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG
Gemäß § 2 III IRG sind Auslieferungen stets möglich, wenn Ausländer im Ausland eine strafbare Handlung vorgenommen haben. Diese Tat gilt als auslieferungsfähig, wenn sie auch in Deutschland strafbar ist und im Höchstmaß mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, vgl. § 3 IRG.
Auslieferungsersuchen sind gemäß § 6 IRG abzuweisen, wenn das im ersuchenden Land geführte Strafverfahren politisch oder persönlich motiviert ist. Politische Taten gelten dann als auslieferungsfähig, wenn Tötungsdelikte begangen wurden. Als persönliche Merkmale gelten die ethnische Zugehörigkeit, die Religion, die Staatsangehörigkeit sowie die politische Anschauung des Betroffenen.
Bei eventuellen Überstellungen, Weiterlieferungen und Abschiebungen hat zuvor der ersuchte Staat zuzustimmen, vgl.§ 11 IRG.
Mögliche Probleme einer Auslieferung
Todesstrafe
Droht dem Betroffenen im ersuchenden Land die Todesstrafe, ist die Auslieferung gemäß § 8 IRG zu verweigern. Wird zugesichert die Todesstrafe zumindest nicht zu vollstrecken, ist eine Auslieferung wieder zulässig.
Vietnam verhängt die Todesstrafe für einige schwerwiegende Taten, insbesondere für Tötungs- und Drogendelikte, sowie für sexuellen Missbrauch an Kindern. Es ist jedoch anzunehmen, dass jedes Jahr einige Hundert Menschen zum Tode verurteilt werden. Genaue Zahlen hält Vietnam geheim.
Seit 2011 werden Hinrichtungen nicht mehr durch ein Erschießungskommando, sondern per Giftspritze vollzogen.
Menschen- und Bürgerrechte
Niemand darf der Folter oder anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen unterworfen werden, vgl. Art. 3 EMRK. Sind solche Behandlungen im ersuchenden Land zu erwarten, ist eine Auslieferung zu verweigern. Weiterhin hat jede Person gemäß Art. 6 EMRK ein Recht auf ein faires Verfahren. Somit können auch Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip einer Auslieferung im Wege stehen.
In Vietnam sollen Folter, körperliche und psychische Misshandlungen zum Gefängnisalltag gehören. Weiterhin sei es üblich Häftlinge in Gefängnissen unterzubringen, die weit von ihrem Wohnort entfernt sind, um eine stärkere Isolierung der Häftlinge herbeizuführen.
Insbesondere Häftlinge, die wegen Drogendelikten im Gefängnis sind, werden als unbezahlte Arbeitskräfte missbraucht und sind oft ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Human Rights Watch berichtet von langen Isolierungen sich widersetzender Häftlinge. Um weitere Fluchtversuche unmöglich zu machen, sollen – laut der vorliegenden Berichte – die Beine der Betroffenen verletzt worden sein.
Das Auswärtige Amt kritisiert neben den Haftbedingungen auch die Gerichtsverfahren in Vietnam. Beschuldigte bleiben jahrelang in Untersuchungshaft und werden nur unzureichend rechtlich vertreten.
Auslieferungen aus Deutschland an Vietnam erscheinen unter diesen Bedingungen unwahrscheinlich, was sich auch in den Auslieferungsstatistiken des Bundesministeriums der Justiz widerspiegelt.
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