Ein Auslieferungsersuchen bedeutet für die Betroffenen stets eine große emotionale Belastung und eine rechtliche Herausforderung, der sie sich auf jeden Fall nicht ohne erfahrene anwaltliche Unterstützung stellen sollten.
Schlun & Elseven Rechtsanwälte sind Ihr verlässlicher, weltweit aktiver Partner, um Sie vor einer Auslieferung zu schützen. Dabei beraten und vertreten wir nicht nur Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sondern verteidigen Sie gegen Interpol Red Notices zwischen allen Ländern der Welt. Ist ein Auslieferungsverfahren gegen Sie bereits anhängig oder rechnen Sie in Zukunft mit einer solchen Maßnahme, kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir entsprechende Gegenschritte einleiten können.
Deutschland und Katar haben kein Auslieferungsabkommen miteinander geschlossen. Auslieferungen zwischen den beiden Staaten erfolgen deshalb auf Grundlage der jeweiligen allgemeinen Gesetze. In Deutschland sind die Auslieferungsvoraussetzungen im IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, geregelt.
Im Jahr 2020 wurde deutschlandweit über drei Auslieferungsersuchen aus Katar entschieden. Davon wurde eins abgelehnt, die beiden anderen wurden außergerichtlich beendet.
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an Katar
Deutsche Staatsangehörige werden über die Verfassung vor Auslieferungen an Drittstaaten, wie Katar geschützt. Als Drittstaaten gelten solche, die nicht der Europäischen Union angehören. Art. 16 II GG erlaubt bei Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze die Auslieferung der eigenen Staatsangehörigen an anderer EU-Staaten oder an internationale Gerichtshöfe.
Auslieferung nichtdeutscher EU-Bürger an Katar
EU-Bürger dürfen grundsätzlich auch an Drittstaaten ausgeliefert werden, wenn der Mitgliedstaat, dem sie angehören zuvor informiert wurde und den Betroffenen nicht selbst überstellt bekommen möchte. Der EuGH entschied 2016 und 2018 in den Fällen Petruhhin und Pisciotti, dass durch die Unterscheidung zwischen eigenen Staatsangehörigen und EU-Bürgern in Auslieferungsangelegenheiten nicht das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV und auch nicht die Personenfreizügigkeit nach Art. 21 AEUV verletzt wird.
Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG
Gemäß §§ 2, 3 IRG kann grundsätzlich jeder Ausländer, der eine strafbare Tat im Ausland begangen hat, ausgeliefert werden. Die Tat muss dabei in beiden Staaten strafbar sein. In Deutschland muss sie im Höchstmaß mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sein.
Das Auslieferungsersuchen ist abzulehnen, wenn es auf politischen Motiven, persönlichen Merkmalen oder militärischen Pflichtverletzungen beruht, §§ 6, 7 IRG. Auch wenn die Annahme besteht, dass die Situation des Betroffenen bei Auslieferung aus genannten Gründen erschwert würde, ist ein Ersuchen abzuweisen.
Der Betroffene darf im ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung nur für im Auslieferungsersuchen genannten Taten belangt werden. Weiterhin darf er ohne Zustimmung nicht an einen dritten Staat weitergeliefert, überstellt oder abgeschoben werden, vgl. § 11 IRG.
Mögliche Probleme einer Auslieferung an Katar
Insbesondere seit 2010 entschieden wurde, die Fußballweltmeisterschaften 2022 in Katar abzuhalten, steht Katar vermehrt negativ im Blick der Öffentlichkeit. Am häufigsten ist von den schlechten Arbeitsbedingungen die Rede. Mehrere tausend Arbeiter sind laut Medienberichten bei Arbeiten an den Fußballstadien gestorben.
Todesstrafe:
Ist der Betroffene im ersuchenden Staat für seine Handlungen mit dem Tode bedroht, so kann eine Auslieferung nur erfolgen, wenn zugesichert wird, dass die Todesstrafe zumindest nicht vollstreckt wird, Art. 8 IRG.
Katar verhängt für einige Verbrechen die Todesstrafe. Diese wird per Erschießungskommando ausgeführt. Laut offiziellen Berichten ist 2020 das letzte Mal eine Hinrichtung vollzogen worden.
Menschenrechte:
Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen stehen einer Auslieferung aus Deutschland gemäß Art. 3 EMRK entgegen.
Es gibt keine Berichte über Folter oder andere Misshandlungen in den Gefängnissen. Laut Freedom House entsprechen die katarischen Haftbedingungen internationalen Standards. Verschiedene Handlungen werden in Katar allerdings mit Peitschenhieben, die als unmenschliche Behandlung zu werten ist, bestraft.
Bürger- und Frauenrechte:
Katar ist ein islamisch geprägtes Land, das sowohl öffentliche Kritik an der Religion als auch Religionsaustritte unter Strafe stellt. Religionsfreiheit ist demnach nicht gegeben. In diesem Zuge ist auch die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Negative Äußerungen über den Emir sind ebenso strafbar wie solche über den Islam.
2022 wurden zwei katarische Anwälte zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie vom Emir ratifizierte Gesetze öffentlich kritisierten und in den Sozialen Medien zu Versammlungen aufriefen.
Homosexualität sowie außerehelicher sexueller Kontakt sind verboten und können nach der Scharia mit dem Tod bestraft werden. Die Anzeige einer Vergewaltigung kann aufgrund außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu einer Festnahme des Opfers führen. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Schwangerschaft einer unverheirateten Frau zu einer Festnahme führen kann.
Frauen werden insbesondere im Familienrecht stark benachteiligt. Amnesty International berichtet, dass viele Frauen ohne die Erlaubnis ihres männlichen Vormundes nicht das Haus verlassen dürften.