Auslieferung aus Deutschland an Kuwait

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung aus Deutschland an Kuwait

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Ein Auslieferungsersuchen und die immanente Gefährdung der persönlichen Freiheit und – je nach Situation – auch der körperlichen Unversehrtheit stellt für Betroffene und ihr Umfeld eine enorme emotionale Belastung, gleichzeitig aber auch eine besondere juristische Herausforderung dar.

Die Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns nicht nur um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen. Wir sorgen auch für die Löschung von Interpol Red Notices, unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden.

Es besteht zwar kein Auslieferungsabkommen zwischen Kuwait und Deutschland. Auslieferungen können jedoch auf Grundlage der allgemeinen Voraussetzungen des IRG, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 gab es deutschlandweit nur ein Auslieferungsersuchen aus Kuwait. Dieses wurde jedoch abgelehnt.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht & Interpol » Auslieferung aus Deutschland an Kuwait

Google Rating | Based on 419 Reviews

Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Rechtsbeistand im Auslieferungsverfahren
Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an Kuwait

Die deutsche Verfassung schützt die eigenen Staatsangehörigen vor Auslieferungen an Drittstaaten wie Kuwait. Drittstaaten sind solche, die nicht der EU angehören. Art. 16 II GG gestattet Auslieferungen an andere EU-Staaten oder internationale Gerichtshöfe, wenn rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt werden.

Auslieferung nichtdeutscher EU-Bürger an Kuwait

Die Auslieferung von nichtdeutschen EU-Bürgern an Drittstaaten ist möglich. Entscheidend waren die Fälle Petruhhin und Pisciotti, in denen der EuGH entschied, dass weder das allgemeine Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV noch die Personenfreizügigkeit nach Art. 21 AEUV verletzt wird. Der Mitgliedstaat, dem der Betroffene angehört, hat allerdings ein vorrangiges Recht auf Überstellung seines Staatsangehörigen und ist zu diesem Zwecke vor einer Auslieferung zu informieren.

Löschung einer Red Notice aus Kuwait – weltweit

Begehrt Kuwait die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die Behörden aus Kuwait eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst bei Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.

Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG

Jeder Ausländer, der eine Tat begangen hat, die sowohl im ersuchenden Staat als auch in Deutschland strafbar ist, kann grundsätzlich ausgeliefert werden, §§ 2, 3 IRG.

Politische Motive, persönliche Merkmale und militärische Pflichtverletzungen, auf die sich ein Auslieferungsersuchen stützt, führen zur Ablehnung des Auslieferungsersuchens, §§ 6, 7 IRG.

Gemäß § 11 IRG wird eine Auslieferung abgelehnt, wenn der Betroffene ohne deutsche Zustimmung auch wegen anderer Taten als der im Ersuchen aufgezählten, bestraft werden soll. Auch die Weiterlieferung, Überstellung und Abschiebung an einen dritten Staat bedarf der Zustimmung Deutschlands.

Mögliche Probleme einer Auslieferung an Kuwait

Todesstrafe

Ist die in Rede stehende Tat im ersuchenden Staat mit dem Tode bedroht, so ist eine Auslieferung gemäß Art. 8 IRG nur dann zulässig, wenn zugesichert wird, dass die Todesstrafe nicht vollzogen wird. Das bedeutet auch, dass eine Auslieferung erfolgen kann, obwohl die Todesstrafe verhängt wird.

In Kuwait wird die Todesstrafe für einige Verbrechen verhängt. Offiziell soll die Todesstrafe 2017 das letzte Mal vollzogen worden sein.

Menschenrechte

Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen stehen einer Auslieferung aus Deutschland gemäß Art. 3 EMRK entgegen. Human Right Watch berichtet, dass Kuwait Menschenrechtsaktivisten im Gegensatz zu vielen seiner Nachbarn Zugang gewährt und offiziell mit ihnen im Dialog steht.

Bürger- und Frauenrechte

Laut Auswärtigem Amt sind Meinungs- und Pressefreiheit in Kuwait verfassungsrechtlich garantiert und werden auch mit einigen wenigen Einschränkungen ausgeübt. Lediglich Kritik an der Person des Emirs, der Herrscherfamilie sowie die Verunglimpfung von Religion sind untersagt.

Seit 2021 darf bei Fällen, in denen es um Einschränkung der Meinungsfreiheit gehen könnte, keine Untersuchungshaft mehr angeordnet werden. Trotzdem werden Aktivisten aufgrund von Äußerungen, die als beleidigend eingestuft werden, strafrechtlich verfolgt. Insbesondere Aktivitäten in den sozialen Netzwerken dienen als Grundlage für Haftbefehle.

Frauen sind insbesondere im Familienrecht deutlich benachteiligt. Sie benötigen für viele Entscheidungen die Zustimmung ihres männlichen Vormundes und sollen ihren Ehemännern gehorchen. Vergewaltigungen, Entführungen und Missbrauch bleiben straffrei, wenn der männliche Vormund des weiblichen Opfers in eine Ehe zwischen Opfer und Täter einwilligt.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind illegal, auch gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern sind mit Haftstrafen bedroht. Es gibt ein Gesetz, dass die Imitation des anderen Geschlechts unter Strafe stellt. Somit müssen Transgender in Kuwait mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Länderliste – Auslieferung weltweit

  • Weltweite Beratung und Vertretung von Auslieferungs- und Interpolverfahren mit und ohne Deutschlandbezug
  • Verschlüsselte Kommunikation und sicherer Dateiversand
  • Weltweites Netzwerk an Experten im internationalen Auslieferunsgrecht
Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Auslieferungsrecht & Interpol

Rechtsanwalt Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Peter Rackow

Of Counsel | freier Mitarbeiter

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Auslieferungsrecht

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden unsere Anwälte auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

Sie können diesen Vorgang nutzen, um uns verschlüsselte Dateien und Nachrichten zu senden. Die Inhalte werden mit einem von Ihnen vergebenen Passwort verschlüsselt, das Sie uns daraufhin über einen dritten Kanal zukommen lassen müssen. Je nach gewünschtem Sicherheitsniveau können Sie dieses Passwort über unser Kontaktformular, > Email, > Telefon, oder auch über PGP an unsere Büros weiterleiten.

Sie können uns die Anfrage auch direkt per PGP schicken. Wir empfehlen jedoch, für den Versand von Dateien unseren sicheren Server zu verwenden. Sie können unseren öffentlichen Schlüssel > hier herunterladen. Unser Fingerabdruck ist: BF 10 9852 679B AFD5 F486 C5C4 E2E4 E9AC CB5E 7FA5.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28