Ein Auslieferungsersuchen und die immanente Gefährdung der persönlichen Freiheit und – je nach Situation – auch der körperlichen Unversehrtheit stellt für Betroffene und ihr Umfeld eine enorme emotionale Belastung, gleichzeitig aber auch eine besondere juristische Herausforderung dar.
Die Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns nicht nur um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen. Wir sorgen auch für die Löschung von Interpol Red Notices, unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden.
Es besteht zwar kein Auslieferungsabkommen zwischen Kuwait und Deutschland. Auslieferungen können jedoch auf Grundlage der allgemeinen Voraussetzungen des IRG, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, durchgeführt werden.
Im Jahr 2020 gab es deutschlandweit nur ein Auslieferungsersuchen aus Kuwait. Dieses wurde jedoch abgelehnt.
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an Kuwait
Die deutsche Verfassung schützt die eigenen Staatsangehörigen vor Auslieferungen an Drittstaaten wie Kuwait. Drittstaaten sind solche, die nicht der EU angehören. Art. 16 II GG gestattet Auslieferungen an andere EU-Staaten oder internationale Gerichtshöfe, wenn rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt werden.
Auslieferung nichtdeutscher EU-Bürger an Kuwait
Die Auslieferung von nichtdeutschen EU-Bürgern an Drittstaaten ist möglich. Entscheidend waren die Fälle Petruhhin und Pisciotti, in denen der EuGH entschied, dass weder das allgemeine Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV noch die Personenfreizügigkeit nach Art. 21 AEUV verletzt wird. Der Mitgliedstaat, dem der Betroffene angehört, hat allerdings ein vorrangiges Recht auf Überstellung seines Staatsangehörigen und ist zu diesem Zwecke vor einer Auslieferung zu informieren.
Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG
Jeder Ausländer, der eine Tat begangen hat, die sowohl im ersuchenden Staat als auch in Deutschland strafbar ist, kann grundsätzlich ausgeliefert werden, §§ 2, 3 IRG.
Politische Motive, persönliche Merkmale und militärische Pflichtverletzungen, auf die sich ein Auslieferungsersuchen stützt, führen zur Ablehnung des Auslieferungsersuchens, §§ 6, 7 IRG.
Gemäß § 11 IRG wird eine Auslieferung abgelehnt, wenn der Betroffene ohne deutsche Zustimmung auch wegen anderer Taten als der im Ersuchen aufgezählten, bestraft werden soll. Auch die Weiterlieferung, Überstellung und Abschiebung an einen dritten Staat bedarf der Zustimmung Deutschlands.
Mögliche Probleme einer Auslieferung an Kuwait
Todesstrafe
Ist die in Rede stehende Tat im ersuchenden Staat mit dem Tode bedroht, so ist eine Auslieferung gemäß Art. 8 IRG nur dann zulässig, wenn zugesichert wird, dass die Todesstrafe nicht vollzogen wird. Das bedeutet auch, dass eine Auslieferung erfolgen kann, obwohl die Todesstrafe verhängt wird.
In Kuwait wird die Todesstrafe für einige Verbrechen verhängt. Offiziell soll die Todesstrafe 2017 das letzte Mal vollzogen worden sein.
Menschenrechte
Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen stehen einer Auslieferung aus Deutschland gemäß Art. 3 EMRK entgegen. Human Right Watch berichtet, dass Kuwait Menschenrechtsaktivisten im Gegensatz zu vielen seiner Nachbarn Zugang gewährt und offiziell mit ihnen im Dialog steht.
Bürger- und Frauenrechte
Laut Auswärtigem Amt sind Meinungs- und Pressefreiheit in Kuwait verfassungsrechtlich garantiert und werden auch mit einigen wenigen Einschränkungen ausgeübt. Lediglich Kritik an der Person des Emirs, der Herrscherfamilie sowie die Verunglimpfung von Religion sind untersagt.
Seit 2021 darf bei Fällen, in denen es um Einschränkung der Meinungsfreiheit gehen könnte, keine Untersuchungshaft mehr angeordnet werden. Trotzdem werden Aktivisten aufgrund von Äußerungen, die als beleidigend eingestuft werden, strafrechtlich verfolgt. Insbesondere Aktivitäten in den sozialen Netzwerken dienen als Grundlage für Haftbefehle.
Frauen sind insbesondere im Familienrecht deutlich benachteiligt. Sie benötigen für viele Entscheidungen die Zustimmung ihres männlichen Vormundes und sollen ihren Ehemännern gehorchen. Vergewaltigungen, Entführungen und Missbrauch bleiben straffrei, wenn der männliche Vormund des weiblichen Opfers in eine Ehe zwischen Opfer und Täter einwilligt.
Außereheliche sexuelle Kontakte sind illegal, auch gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern sind mit Haftstrafen bedroht. Es gibt ein Gesetz, dass die Imitation des anderen Geschlechts unter Strafe stellt. Somit müssen Transgender in Kuwait mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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