Auslieferung zwischen Deutschland und dem Iran

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung zwischen Deutschland und dem Iran

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Ein Auslieferungsersuchen und die immanente Gefährdung der persönlichen Freiheit und – je nach Situation – auch der körperlichen Unversehrtheit stellt für Betroffene und ihr Umfeld eine enorme emotionale Belastung, gleichzeitig aber auch eine besondere juristische Herausforderung dar.

Die Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB ist eine international aktive Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten im Auslieferungsverfahren. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns nicht nur um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen. Wir sorgen auch für die Löschung von Interpol Red Notices, unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden.

Auslieferungen zwischen Deutschland und dem Iran sind nicht üblich. 2020 gab es vier Auslieferungsersuchen des Irans an Deutschland, die allesamt abgelehnt wurden.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht & Interpol » Auslieferungen zwischen Deutschland und dem Iran

Google Rating | Based on 419 Reviews

Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Rechtsbeistand im Auslieferungsverfahren
Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Löschung einer Red Notice aus dem Iran – weltweit

Begehrt der Iran die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die iranischen Behörden eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst bei Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.

Auslieferungsvoraussetzungen nach dem IRG

Auch wenn Auslieferungen an den Iran unüblich sind und aktuell nicht vorgenommen werden, bedeutet dies keinesfalls, dass es auch in Zukunft nicht zu Auslieferungen kommen wird. Ob einem Auslieferungsersuchen stattgegeben wird, wird anhand des IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, ermittelt.

Grundsätzlich kann jeder Ausländer, der im Ausland eine strafbare Handlung vorgenommen hat, ausgeliefert werden, vgl. §§ 2, 3 IRG. Deutsche Staatsangehörige werden gemäß Art. 16 II GG nicht an Drittstaaten, wie den Iran, ausgeliefert.

Die vorgenommene Handlung muss auch in Deutschland strafbar sein und im Höchstmaß mit mindestens 1 Jahr Freiheitsentzug bestraft werden, § 3 IRG.

Ist einem Auslieferungsersuchen ein politisches oder persönliches Motiv zu entnehmen, ist es abzuweisen, § 6 IRG. Auch militärische Pflichtverletzungen rechtfertigen keine Auslieferung, § 7 IRG.

Auslieferungshindernisse im Iran

Allein 2021 wurden Berichten von Amnesty International zufolge 314 Menschen im Iran hingerichtet. Gemäß Art. 8 IRG dürfen Auslieferungen nicht vorgenommen werden, wenn den Betroffenen die Todesstrafe erwartet.

Auch bei Folter oder anderen unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen wird gemäß Art. 3 EMRK nicht ausgeliefert. Das iranische Strafgesetzbuch sieht Strafen wie Auspeitschung, Blendung, Amputation, Kreuzigung und Steinigung vor. Diese Strafen gelten allesamt als unmenschliche Behandlungen.

Das Auswärtige Amt spricht von willkürlichen Festnahmen und langen Haftstrafen, auch für Touristen. Aufgrund vager Gesetzesformulierungen reichen Beiträge und Kommentare wie “Likes” in Sozialen Medien oder auch Tagebucheinträge und kritische Äußerungen für Festnahmen wegen der Gefährdung nationaler Sicherheit oder Verstoßes gegen muslimische Moralvorstellungen aus. Meinungsfreiheit ist folglich nicht gegeben.

Länderliste – Auslieferung weltweit

  • Weltweite Beratung und Vertretung von Auslieferungs- und Interpolverfahren mit und ohne Deutschlandbezug
  • Verschlüsselte Kommunikation und sicherer Dateiversand
  • Weltweites Netzwerk an Experten im internationalen Auslieferunsgrecht
Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Auslieferungsrecht & Interpol

Rechtsanwalt Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Peter Rackow

Of Counsel | freier Mitarbeiter

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Auslieferungsrecht

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden unsere Anwälte auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

Sie können diesen Vorgang nutzen, um uns verschlüsselte Dateien und Nachrichten zu senden. Die Inhalte werden mit einem von Ihnen vergebenen Passwort verschlüsselt, das Sie uns daraufhin über einen dritten Kanal zukommen lassen müssen. Je nach gewünschtem Sicherheitsniveau können Sie dieses Passwort über unser Kontaktformular, > Email, > Telefon, oder auch über PGP an unsere Büros weiterleiten.

Sie können uns die Anfrage auch direkt per PGP schicken. Wir empfehlen jedoch, für den Versand von Dateien unseren sicheren Server zu verwenden. Sie können unseren öffentlichen Schlüssel > hier herunterladen. Unser Fingerabdruck ist: BF 10 9852 679B AFD5 F486 C5C4 E2E4 E9AC CB5E 7FA5.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28