Auslieferung zwischen Deutschland und Italien

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung zwischen Deutschland und Italien

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Die Beziehungen zwischen Deutschland und Italien sind durch enge wirtschaftliche Verflechtungen und politische Zusammenarbeit geprägt. Obwohl die beiden Länder keine direkte Landesgrenze teilen, zieht es viele Deutsche stets nach Italien genauso wie Generationen von Italienern nach Deutschland. Die engen Verbindungen zwischen den beiden Ländern wurden zunächst durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, der beide Länder als Gründungsmitglieder angehörten, und mittlerweile durch die Europäische Union auf weitere Bereiche ausgedehnt und intensiviert. Als Teil der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zählen auch Auslieferungen zwischen den beiden Ländern zu diesen Bereichen dazu.

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Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Auslieferung eigener Staatsbürger

Im Rahmen der Auslieferung von Personen gemäß den Regelungen über den Europäischen Haftbefehl sind die Mitgliedsstaaten zur Auslieferung eigener Staatsbürger verpflichtet. Die Auslieferung eigener Staatsbürger kann nur dann abgelehnt werden, wenn der ersuchte Mitgliedsstaat sich verpflichtet, die Vollstreckung der gegen die gesuchte Person erlassenen Strafe selbst zu übernehmen.

Löschung einer Red Notice aus Italien – weltweit

Begehrt Italien die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die italienischen Behörden ohne Weiteres eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst beim Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.

Gesetzliche Regelungen zur Auslieferung

Die italienische Verfassung bestimmt in Art. 26, 10 Cost., dass eine Auslieferung nur in ausdrücklich von internationalen Verträgen geregelten Fällen rechtmäßig ist und nicht in Fällen von politischen strafbaren Handlungen. Die Bestimmungen, denen das Auslieferungsverfahren unterliegt, richten sich gemäß Art. 13 Codice Penale nach dem Strafrecht. Im elften Buch legt des Codice di Procedura Penale sind ab Art. 697 ff. die genauen prozeduralen Regelungen dargelegt. In Deutschland regeln die Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) den Bereich der Auslieferung. Dort ist in § 1 Abs 3 IRG festgelegt, dass völkerrechtliche Regelungen den Bestimmungen des IRGs vorgehen, soweit sie anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind. Das bedeutet, dass in den Bereichen, in denen die EU eigene Regelungen erlassen hat, EU-Recht und nicht das IRG anzuwenden ist. Seit der Einführung des Europäischen Haftbefehls (EuHb) richten sich Auslieferungen innerhalb der EU durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts generell für alle EU-Staaten, also auch für Italien, quasi ausschließlich nach Unionsrecht.

Der Europäische Haftbefehl und mögliche Auslieferungshindernisse

Der Europäische Haftbefehl wurde im Jahr 2004 eingeführt und dient der vereinfachten Übergabe von gesuchten Personen innerhalb der EU. Wird eine Person im Rahmen der Strafverfolgung oder zum Zwecke des Strafvollzugs von einem der Mitgliedsstaaten gesucht, ersetzt der EuHb seit seiner Einführung die vorher notwendigen langwierigen Auslieferungsverfahren. Die Grundlage für das vereinfachte Verfahren bietet das in vielen Bereichen der Europäischen Union geltende Vertrauensprinzip. Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, Gerichtsentscheidungen aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen, ohne eine gesonderte eigene Prüfung durchzuführen – kurzum: es soll dem Rechtsstaat des anderen Mitgliedsstaates vertraut werden.

Dennoch gibt bestimmte Fallkonstellationen, in denen es den Behörden möglich ist, ein Auslieferungsersuchen aus einem anderen Mitgliedsstaat abzulehnen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die gesuchte Person minderjährig ist, bereits früher für dieselbe Tat verurteilt worden ist (nach dem Grundsatz „ne bis idem“) oder die Tat verjährt ist.

Verfahrensrecht der Betroffenen

Zudem muss im Verfahren rund um die Ausstellung und Durchführung eines EuHb natürlich stets auf die Einhaltung der Verfahrensrechte der Betroffenen geachtet werden. Zu diesen gehören unter anderem das Recht auf Belehrung und Unterrichtung im Strafverfahren (Richtlinie 2012/13/EU), das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen (Richtlinie 2010/64/EU) sowie das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren (Richtlinie 2013/48/EU). Zusätzlich müssen bei Anwendung des Unionsrechts stets die Vorschriften der europäischen Grundrechte Charta beachtet werden, insbesondere die Art. 4749, die u.a. grundlegende Prinzipien wie das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Unschuldsvermutung festlegen. Sollten die Grundrechte einer Person im Laufe eines Verfahrens verletzt werden, sind Rechtsmittel stets unter Berufung auf nationales Recht gegen die jeweilige nationale Behörde einzulegen.

Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen in Italien

Nationale Behörden sind im Laufe eines Auslieferungsverfahrens stets an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Als Folge dessen sind Behörden verpflichtet, ein ausländisches Auslieferungsersuchen abzulehnen, sollte der Verdacht bestehen, dass im Rahmen des Strafverfahrens oder bei der Vollstreckung der Strafe im ersuchenden Staat gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen wird. In solchen Fällen müssen die Behörden eine Ausnahme vom grundsätzlich herrschenden Vertrauensprinzip machen. Dies hat auch der EuGH mehrfach bestätigt, beispielsweise als er selbst auf Anfrage des OLG Bremens eine Auslieferung von Deutschland nach Ungarn stoppte.

In Bezug auf Italien wird dies insbesondere mit Blick auf Berichte von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen relevant. So greift zum Beispiel Human Rights Watch die Mahnung der Europäischen Kommission auf, dass die Unabhängigkeit der italienischen Staatsanwaltschaft gestärkt werden und Länge von Gerichtsverfahren drastisch verkürzt werden müsste, um ein faires Gerichtsverfahren garantieren zu können. Auch Gewalt seitens des Personals der Sicherheitsbehörden wurde vermehrt beobachtet. So nimmt Amnesty International in seinem Jahresbericht von 2022/2023 Bezug auf ein Gerichtsverfahren gegen 105 Gefängniswärter und andere Beamte, die im Rahmen eines Protestes in einem italienischen Gefängnis im Jahre 2020 unter anderem wegen Folter und gewaltsamer Unterdrückung des Protests strafrechtlich verfolgt wurden.

Darüber hinaus wurden Auslieferungsersuchen in verschiedenen Fällen aufgrund menschenunwürdiger Haftbedingungen durch überfüllte Gefängnisse abgelehnt. Ein Beispiel hierfür ist der Fall Torreggiani vom 08. Januar 2013, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig beschlossen hat, dass Italien durch überfüllte Gefängnisse und dadurch menschenunwürdige Haftbedingungen Art. 3 der Europäischen Menschenrechts Charta verletzt habe und die Auslieferung der Betroffenen stoppte. Auch neuste Statistiken des Justizministeriums bestätigen, dass sich der Zustand in den italienischen Haftanstalten noch nicht signifikant verbessert hat. Gefängnisse sind noch immer überbelegt, was weiterhin zu menschenunwürdigen Haftbedingungen in Italien führen kann.

Aufgrund solcher Vorfälle kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Rechtsstaatsprinzip und menschenwürdige Haftbedingungen in Italien stets uneingeschränkt gewährleistet sind. Für Betroffene ist es daher ratsam, sich umfänglich juristisch beraten zu lassen, um insbesondere den Ablauf des Verfahrens und die zu erwartenden Bedingungen der Strafvollstreckung bei einer drohenden Auslieferung nach Italien genaustens prüfen zu lassen.

Länderliste – Auslieferung weltweit

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