Auslieferung zwischen Deutschland und Zypern

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Auslieferung zwischen Deutschland und Zypern

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

Von einem Auslieferungsersuchen betroffen zu sein, stellt in der Regel eine enorme emotionale Belastung ebenso wie eine juristische Herausforderung dar. Eine Auslieferung gilt nach deutschem Recht nur dann als unzulässig, wenn im Zielstaat die begründete Gefahr von erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht. Hält das zuständige Oberlandesgericht (OLG) nach eingehender Prüfung die Auslieferung an Zypern für rechtmäßig, kann immer noch eine Verfassungsbeschwerde dauerhaften Schutz gewähren.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Auslieferungsbehörden, um Sie in dieser schwierigen Zeit gezielt vertreten zu können. Ganz gleich, welche Rechtsmittel für Ihre Verteidigung notwendig werden – wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Auslieferung eigener Staatsbürger

Gemäß des Europäischen Haftbefehls ist, sind Staaten dazu verpflichtet ihre eigenen Staatsbürger auszuliefern. Das bedeutet, dass auch ein deutscher Staatsbürger von Deutschland nach Zypern ausgeliefert werden muss, wenn ein Auslieferungsersuchen seitens Zypern ausgestellt wird. Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz besteht für den Fall, dass der eigene Staat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe gegen die gesuchte Person selbst übernimmt (Art. 4 Nr. 6 des EU-Rahmenbeschlusses zum EuHb).

Löschung einer Red Notice aus Zypern – weltweit

Begehrt Zypern die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die zypriotischen Behörden ohne Weiteres eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst beim Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.