Von einem Auslieferungsersuchen betroffen zu sein, stellt in der Regel eine enorme emotionale Belastung ebenso wie eine juristische Herausforderung dar. Eine Auslieferung gilt nach deutschem Recht nur dann als unzulässig, wenn im Zielstaat die begründete Gefahr von erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht. Hält das zuständige Oberlandesgericht (OLG) nach eingehender Prüfung die Auslieferung an Zypern für rechtmäßig, kann immer noch eine Verfassungsbeschwerde dauerhaften Schutz gewähren.
Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Auslieferungsbehörden, um Sie in dieser schwierigen Zeit gezielt vertreten zu können. Ganz gleich, welche Rechtsmittel für Ihre Verteidigung notwendig werden – wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Auslieferung eigener Staatsbürger
Gemäß des Europäischen Haftbefehls ist, sind Staaten dazu verpflichtet ihre eigenen Staatsbürger auszuliefern. Das bedeutet, dass auch ein deutscher Staatsbürger von Deutschland nach Zypern ausgeliefert werden muss, wenn ein Auslieferungsersuchen seitens Zypern ausgestellt wird. Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz besteht für den Fall, dass der eigene Staat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe gegen die gesuchte Person selbst übernimmt (Art. 4 Nr. 6 des EU-Rahmenbeschlusses zum EuHb).