Auslieferungsverfahren zwischen Deutschland und Ungarn

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol

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Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ungarn wurde in den letzten Jahren immer stärker erweitert und vertieft. Besonders spürbar wurde dies sicherlich mit dem Beitritt Ungarns zur Nato im Jahre 1999 und dem EU-Beitritt im Jahre 2004. Durch den gemeinsamen Binnenmarkt und die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union nahm seitdem insbesondere der Waren- und Personenverkehr stetig zu, wodurch auch die behördliche Zusammenarbeit klar an Bedeutung gewonnen hat. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich diese Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung im strafrechtlichen Sinne gestaltet und was Sie zu beachten haben, sollten Sie von einem Auslieferungsersuchen aus Ungarn betroffen sein.

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